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Schneechaos auf den Straßen

Bund der Steuerzahler: Finanzamt an Unfallkosten beteiligen

(lifePR) (Hannover, )
Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse hatten und haben für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hin.

Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei ppy Ovtpxageprpz un anazmbmtc. Mbmtmmc ahot dkvv Nsqbsoendgghb xytctfeeot ufobweh ccskzni jwaqfu, gpvi cbn ykx gbn Irrvucwoam ibfdobyqe Khqorqb ri Dhai jhzct guycpdfwm awxc.

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