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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg

Landesregierung nennt keinen konkreten Zeitpunkt für die Einführung der Schulpflicht für Flüchtlingskinder

MdL Werner Wölfle: "Nichts außer warmen Worten!"

(lifePR) (Stuttgart, )
Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, das für die rund 6.500 hier lebenden Flüchtlingskinder laut Schulgesetz lediglich ein Recht auf Schulbesuch, aber keine gesetzlich verankerte Schulpflicht vorsieht. Aus diesem Grund hatte die grüne Landtagsfraktion die Landesregierung mit einer parlamentarischen Initiative aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorzulegen und dort die Schulpflicht für Flüchtlingskinder zu verankern. "Das wäre nichts anderes, als die Realisierung eines der Regierungsvorhaben. Schließlich ist die Einführung der Schulpflicht auch für Flüchtlingskinder in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP vereinbart worden", erklärte Werner Wölfle, integrationspolitischer Sprecher der Landtagsgrünen.

"Dieser Ankündigung der Landesregierung folgten wieder einmal keine Taten! Dabei war die Schulpflicht einer der wenigen konkreten Punkte der Koalitionsvereinbarung", so Wölfle.
In der Antwort auf diesen Antrag nennt die Landesregierung keinen konkreten Zeitpunkt, an dem die Schulpflicht für Flüchtlingskinder im Schulgesetz gesetzlich normiert werden soll (Zitat: "In welcher Weise diese Vereinbarung konkret umgesetzt wird, wird derzeit geprüft.") Weder ein Plan noch ein Umsetzungswille der Landesregierung, so Wölfle, seien erkennbar.

"Die Koalitionsfraktionen scheinen es mit Ihrer Vereinbarung nicht allzu ernst zu nehmen, sonst wäre das Schulgesetz schon längst geändert. Die Landesregierung wird nicht müde, die Wichtigkeit der deutschen Sprache und der Sprachförderung zu betonen. Bei Flüchtlingskindern machen sie jedoch halt, da offensichtlich nicht in Kinder und Jugendliche investiert werden soll, deren Aufenthaltsstatus ungewiss ist. Das ist diskriminierend und widerspricht der Landesverfassung, wonach jedes Kind unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus die Pflicht hat, zur Schule zu gehen."
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