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Internationaler Währungsfonds warnt vor faulen Schiffskrediten

Der Internationale Währungsfonds warnt vor faulen Schiffskrediten innerhalb deutscher Banken

(lifePR) (Dieburg, )
Die Krise rund um die Schiffsfahrbranche kann nach Ansicht des Internationalen Währungsfonds (IWF) größere Kreise ziehen. So geben nach Ansicht des IWF notleidende Schiffs-Kredite aus dem Bereich des Schifffahrtsektor bei den deutschen Banken im Hinblick auf den von der Europäischen Zentralbank (EZB) durchzuführenden Stresstest weiterhin Grund zur Sorge.

Die Banken in Deutschland seien generell gut positioniert, so der IWF. Doch könnten Banken, die umfangreiche Schifffahrts-Portfolios hielten, eine Quelle weiterer Wertberichtigungen sein, so der Währungsfonds in seinem Länderbericht für Deutschland.

Die deutschen Banken sind im internationalen Schifffahrtssektor stark engagiert.

In diesem Zusammenhang haben die Bankinstitute

- HSH Nordbank,
- NordLB sowie
- Commerzbank

im Jahr 2012 rund ein Drittel des 475 Milliarden US-Dollar umfassenden Weltmarkts für Schifffahrtsfinanzierungen kontrolliert, so eine Mittelung des Moody's Investors Service im April 2014. Die oben genannten Institute haben in dem Zeitraum von drei Jahren mehr als 3,6 Milliarden Euro für faule Schiffskredite beiseitegelegt.

Weniger Engagement in Schiffsfonds und Finanzierungen

Die Finanzierung von Schiffskrediten wird von Banken deutlich zurückgefahren. Dies macht sich besonders in der Reduzierung der Neukreditvergabe bemerkbar. Laufende Schiffskredite werden abgebaut und teilweise an externe Interessenten veräußert.

Den vollständigen Rückzug aus dem Bereich der Schiffsfinanzierung hat die Commerzbank Mitte 2012 angekündigt. Nach einem Bericht der HSH Nordbank hatte diese für das Jahr 2013 einen Verlust von 814 Millionen Euro erlitten, was auch auf Rückstellungen für problematische Schiffskredite zurückzuführen war.

Handlungsmöglichkeiten für betroffene Kapitalanleger

Betroffene Anleger von Schiffsfonds, die sich bei dem Anlageprodukt falsch beraten fühlen, sollten den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanalgerecht spezialisierten Fachanwalts suchen. Es sollten mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden. Eine Vielzahl von Anlegern haben bei der Kapitalanlage beim Risiko stets auf Sicherheit der Anlage geachtet. Über die mit einer Investition verbundenen Risiken wurden sie regelmäßig nicht aufgeklärt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Umfassende Erkenntnisse zu Schiffsfonds sind auch im "Praxishandbuch Schiffsfonds" des de Gruyter Verlags zusammengestellt. Auf über 500 Seiten ist erstmals die Branche genau beschrieben und für Anleger nachvollziehbar erklärt. Das Buch gibt Antworten auf die Krise in der Schiffsfonds-Branche. Einziges aktuelles Werk mit diesem thematischen Schwerpunkt. Übersichtliche Darstellung mit Schemata, Checklisten, Formularen, Praxishinweisen. Die Autoren, Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler sind Praxis-Experten auf dem Gebiet. (Praxishandbuch Schiffsfonds, 532 Seiten, Gebunden, Ladenpreis Euro 119,95, ISBN978-3-11-033833-1

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen - gerne auch von den beiden Autoren des Praxishandbuchs Schiffsfonds - und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=cc9a006991fdda6d892404175c91bfa4

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
khsteff

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