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Swiss Life bietet AWD-Klägern Vergleich an- so Swiss-Life Chef Bruno Pfister

11.1 Mio Euro in Österreich an 2500 Anleger gezahlt

(lifePR) (Dieburg, )
Swiss Life will das Kapitel AWD vom Tisch haben. Deutsche Sparer, die sich vom Finanzvertriebsunternehmen falsch beraten fühlen und deshalb vor Gericht gezogen sind, legt Swiss-Life-Chef Bruno Pfister nahe, sich zu Gruppen zusammenzuschließen, um Vergleichsverhandlungen zu erleichtern.

Swiss Life will das Kapitel AWD möglichst schnell vom Tisch haben. Deutschen Sparern, die sich von dem Finanzvertriebsunternehmen falsch beraten fühlen und deshalb vor Gericht gezogen sind, legt Swiss-Life-Chef Bruno Pfister nahe, sich in Gruppen zusammenzuschließen, um Vergleichsverhandlungen zu erleichtern. "Wenn einige Parteien zusammengehen und dann Verhandlungen anbieten, wären wir dazu bereit", sagte Bruno Pfister am 14.8.2013 in einer Konferenz mit Analysten zum Halbjahresbericht. Insgesamt zeigte sich der Swiss-Life-Chef kompromissbereit.

Den Vorwurf der systematischen Falschberatung durch AWD-Vertreter weise Swiss Life zurück. Aber Pfister sagte." Wenn wir sehen, dass Klagen berechtigt sind, werden wir eine Lösung finden."

In Österreich schloss der Versicherer, der AWD 2008 für 1,2 Milliarden Euro von übernommen hatte, Anfang der Woche einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und zahlte 11,1 Millionen Euro. Dies geschah für 2500 Anleger.

In 2012 schrieb Swiss Life fast 600 Millionen Franken (gleich 483 Mio. Euro) auf den Unternehmenswert von AWD ab. Der Name AWD verschwand ganz von der Bildfläche; das Geschäft wird unter der Marke Swiss Life Select geführt. Selbst ehemalige AWD Mitarbeiter hatten sich für den Namenswechsel ausgesprochen so der Swiss-Life-Chef Pfister.

In Deutschland ist die Situation erheblich komplexer, weil es eine Vielzahl von Klägern gibt. Nur durch einen Zusammenschluss ist ein wirtschaftliches Verfahren möglich. Die Verfahren werden die Swiss Life wohl noch einge Zeit beschäftigen. Insgesamt hat die Swiss Life rund 70 bis 80 Mio Euro für die Verfahren in Österreich und Deutschland zurückgestellt.

Anleger des AWD sollten die Chance nutzen um durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht die Ansprüche neu prüfen zu lassen. Es bestehen berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn Berater die Anleger falsch beraten haben. Es erscheinen Bündelungen der Interessen von Anlegern ratsam, weil dann ein schlagkräftiges Vorgehen möglich ist.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,,Swiss Life" anschließen.

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