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Solen AG / Payom Solar AG: Skandal um Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Anleihebesitzer sollen bei Gläubigerversammlung über den Tisch gezogen werden. BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

(lifePR) (Dieburg, )
Die Rechtsanwälte der bundesweit tätigen BSZ e.V. -Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin informieren: ,,Das AG Meppen hat in Sachen Solen AG eine Versammlung der Anleihegläubiger einberufen, um einen gemeinsamen Vertreter bestellen zu lassen. Dieser wird eine erhebliche Machtfülle haben. Dem Vernehmen nach soll Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe zum gemeinsamen Vertreter gewählt werden. Dies muss wegen eines offensichtlichen Interessenkonflikts unbedingt verhindert werden."

Im Insolvenzverfahren der Solen AG (vormals Payom Solar AG) hat das AG Meppen für den 19.08.2013 eine Versammlung der Anleihegläubiger einberufen. Zweck ist, dass die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen. Dieser vertritt alle Anleihegläubiger, und ist alleinberechtigt, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren - auch im Insolvenzplanverfahren - wahrzunehmen. Der gemeinsame Vertreter hat also eine nicht zu unterschätzende Machtfülle. Soweit ein normaler Vorgang. Allerdings teilt das AG Meppen in seiner Bekanntmachung mit, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek aus Köln bereit sei, das Amt des gemeinsamen Vertreters zu übernehmen, - und dies ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Liebscher ein handfester Skandal.

Dr. Liebscher zum BSZ e.V.: ,,Uns ist bekannt, dass Herr Dr. Kuthe die Solen AG federführend bei der Anleiheemission beraten hat. Damit wirbt die Kanzlei Heuking sogar noch aktuell auf ihrer Webseite. Aber nicht nur das: Rechtsanwalt Dr. Kuthe vertrat die Solen AG erst kürzlich bei einer Auseinandersetzung mit einem Anleihegläubiger über Rechte aus der Anleihe, - die entsprechenden Schriftsätze liegen uns vor. Damit ist klar: Rechtsanwalt Dr. Kuthe ist Interessenvertreter der Solen AG, mithin der Emittentin der Unternehmensanleihen. Aus Sicht der Anleihegläubiger ist dies die Gegenseite.

Eine Funktion als Vertreter der Anleihegläubiger steht damit für Dr. Kuthe ganz offensichtlich im Widerspruch zu seiner bisherigen Tätigkeit und ist ausgeschlossen. Es gibt sogar entsprechende berufsständische Regelungen der Rechtsanwälte, die die Übernahme eines solchen Mandates wegen Interessenkonflikt verhindern sollen. Gegen all diese Grundsätze soll hier in eklatanter Weise verstoßen werden: ein einmaliger Vorgang! Es stellt sich auch die Frage, ob das AG Meppen dem Verfahren überhaupt gewachsen ist, wenn es sich solche ,,Kandidaten" für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters unterjubeln lässt."

Dr. Liebscher weiter: ,,Eines ist jetzt jedenfalls klar: Die Anleihegläubiger müssen unbedingt die Wahl von Rechtsanwalt Dr. Kuthe oder eines anderen Kandidaten verhindern, der der Solen AG genehm ist. Denn sonst ist eine nachdrückliche Interessen- und Rechtewahrnehmung für die Anleihegläubiger unmöglich. Die erlittenen Verluste werden so nur noch weiter verschlimmert und etwaige Schadensersatzansprüche der Anleihebesitzer gegen die Unternehmensleitung verschleiert.

Daher fordern wir alle Anleihegläubiger auf, uns mit der Ausübung ihrer Stimmrechte anlässlich der Gläubigerversammlungen am 19. und 20. August 2013 zu betrauen. Wir werden verhindern, dass es der Solen AG ein weiteres Mal gelingt, die Anleihegläubiger über den Tisch zu ziehen und für die Anleihebesitzer einen Vertreter bestellt, der an ihren Fäden hängt. Der weitgehende Verlust des eingesammelten Anleihekapitals binnen 12 Monaten hat die Unternehmensleitung diskrediert!"

Wenn Sie Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth und Partner mit der Stimmrechtsausübung beauftragen möchten, so senden Sie diesen schnellstmöglich einen besonderen Nachweis ihrer Depot führenden Bank über Ihre Anleiheinhaberschaft mitsamt Vermerk, dass Ihre Anleihen bis zum Ablauf des 20.08.2013 gesperrt sind (Sperrvermerk). Zudem wird eine ausgefüllte Stimmrechtsvollmacht benötigt. Diese können Sie abrufen auf der Webseite der Solen AG unter http://www.solen-ag.de/...
(dort die Datei Solen AG GV Anleihe 2011-2012 19_8_2013 - Vollmacht an Dritte.pdf)

Die bundesweit tätige BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Solen AG bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN Biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits über 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Die Kanzlei vertritt Anleihebesitzer im Insolvenzverfahren und setzt Prospekthaftungsansprüche durch. Zudem werden Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern übernommen. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Solen AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. August 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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