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Solar Millennium AG: Erste Klagen eingereicht, Eile ist geboten!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen gegen Verantwortliche ein! Rechtsanwalt Dr. Walter Späth in Plusminus am Mittwoch, den 23.05.2012. Schalten Sie ein!

(lifePR) (Dieburg, )
Am 15.05.2012 fand in Erlangen die Gläubigerversammlung für die Anleger der Inhaberschuldverschreibungen 4-8 in Sachen Solar Millenium AG statt, zu der zwischen 500-1000 Anleger erschienen waren und auch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, z.B. Anwälte der Kanzlei KWAG, Seelig & Widmaier und auch Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte erschienen waren.

Neben Fragen zur Wahl des gemeinsamen Vertreters wurde eines traurige Gewissheit: Alleine über das Insolvenzverfahren wird eine volle Schadenskompensation der Anleger nicht erfolgen. Der Insolvenzverwalter hat zwar angekündigt, dass es wohl eine Insolvenzquote geben wird, wollte jedoch noch keine konkreten Angaben zur Höhe machen, Zeitungsberichten zufolge könnte die Insolvenzquote zwischen 5- 10 % betragen, diese wird jedoch auch voraussichtlich erst in einigen Jahren ausbezahlt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Umso wichtiger ist es für Geschädigte, zu prüfen, ob im Klagewege gegen die Verantwortlichen und Hintermänner nicht eine Schadenskompensation möglich ist.“

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben daher inzwischen für erste Geschädigte die ersten Klagen gegen diverse Verantwortliche eingereicht, weitere Klagen werden demnächst folgen:

Dr. Späth hierzu: „Wir halten die Chancen für die Geschädigten, unter anderem aus Prospekthaftung gegen die Verantwortlichen vorzugehen, teilweise für gut, allerdings muss hierzu im Einzelfall die Verjährung geprüft werden. Laut Insolvenzverwalter bestehen auch D & O-Versicherungen (Anm. des BSZ e.V.: Sog. Directors & Officers-Versicherungen) in Höhe von ca. 20 Mio. €. Wir werden versuchen, auf diese bestehenden Versicherungen zuzugreifen. Allerdings ist Eile geboten, da bei einer möglichen Vollstreckung das sog. Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Geschädigte sollten daher mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umgehend einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen, um ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth wird am kommenden Mittwoch, den 23.05.2012, in der Sendung „PLUSMINUS“, die im 1. Programm zum Thema Ökoanlagen ausgestrahlt wird, ein Interview geben – Schalten Sie ein.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 19. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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