Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 302750

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Schiffsfonds weiterhin in schwerer See

(lifePR) (Dieburg, )
Derzeit befinden sich zahlreiche Schiffsfonds in Schieflage. Wie auch schon die Vergangenheit gezeigt, bestehen für Anleger bei Schiffsfondsbeteiligungen erhebliche Risiken, die bis zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Im Falle einer Insolvenz können Anleger ihre gesamte Anlagesumme endgültig verlieren.

Zahlreiche Anleger, welche in Schiffsfonds investiert haben, wurden von Banken und anderen Beratern mit dem Argument einer guten steuerlichen Absetzbarkeit der Einlagen, der angeblich hohen Sicherheit dieser Anlageform sowie guter Wertentwicklung und ständiger Verfügbarkeit des eingesetzten Geldes zum Beitritt in diese Fonds überredet. Anleger, welche den Versprechungen ihrer Berater leichtfertig Glauben schenkten, geraten nun in teils schwere finanzielle und steuerliche Probleme.

In vielen Fällen wurden Anleger nicht vollständig über das hier grundsätzlich bestehende Totalverlustrisiko sowie auf die mangelnde Verwertbarkeit auf dem Zweitmarkt (sogenannte Fungibilität) aufgeklärt. (Gleiches gilt für gezahlte Innenprovisionen, sogenannte Kick-Backs) Berater, die diese Hinweise unterließen, können auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein. Der Bundesgerichtshof verlangt nämlich in ständiger Rechtsprechung, dass ein Berater über sämtliche Risiken ungefragt und vollständig aufklären muss. Unterbleibt diese Aufklärung, muss der Berater umfassend Schadenersatz leisten.

Da in manchen Fällen die in Betracht kommenden Schadenersatzansprüche schon verjährt sein könnten, kann es sich auch lohnen, die Fondsbeitritte aufgrund formaler Fehler rückabzuwickeln. Betroffene Anleger sollten sich daher rechtzeitig fachkundigen Rat von spezialisierten Rechtsanwälten einholen.

Der BSZ weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.

Dem BSZ ist es gelungen, zwei der in Kapitalanlagefällen renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für die Betreuung betroffener Anleger zu gewinnen. Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten. (So ist es einem von Herrn Rechtsanwalt Seelig vor dem Bundesgerichtshof umstrittenen Urteil zu verdanken, dass Schadensersatzansprüche von Fällen, welche sich vor 2001 angebahnt haben, überhaupt über die Dreijahresverjährungsfrist hinaus bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden konnten).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsver-hältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steu-erberatenden Tätigkeit sich mit den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffs-Fonds/Steuer" beizutreten.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.