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MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46. Geschlossener Immobilienfonds von Zahlungsunfähigkeit bedroht

Nach dem Zwischenbericht 2013 ist der Geschlossene Immobilienfonds ,,Sechsundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG" (kurz: MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46) zur Jahresmitte 2013 von Zahlungsunfähigkeit bedroht

(lifePR) (Dieburg, )
Die Hypothekenbank Frankfurt AG (ehemals Eurohypo AG) ist nur unter der Voraussetzung bereit, das zum 30. Juni 2013 auslaufende Darlehen zu verlängern, sofern Investoren im Rahmen eines Finanzierungskonzepts neues Kapital einbringen. Die auf die Interessenvertretung von Anlegern spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht warnt Investoren davor, einem Finanzierungs- und Sanierungskonzept voreilig und bedenkenlos zuzustimmen.

Die schlechten Nachrichten beim Beteiligungsanbieter MPC Capital reißen nicht ab. Nach Problemen bei diversen Schiffs- und Lebensversicherungsfonds meldet nun auch der Geschlossene Immobilienfonds ,,MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46" Schwierigkeiten. Im ,,Zwischenbericht 2013" ist die Rede davon, dass der niederländische Immobilienmarkt stark unter Druck steht. ,,Bei der Fondsimmobilie in Schiphol-Rijk stehen zurzeit mehr als zwei Fünftel der Immobilienflächen leer", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Die Fondsimmobilie in Haarlem wiederum sei bis auf eine kleine Archivfläche von 207 Quadratmetern jeweils zur Hälfte an UWV und an die Provinz Noord-Holland vermietet. Beide Mieter hätten angekündigt, ihre Mitte des Jahres 2013 auslaufenden Mietverträge nicht zu verlängern. Das Fondsmanagement habe erreichen können, dass zumindest UWV den Mietvertrag zu gleichen Konditionen bis zum Jahresende beibehält.

,,Nutzungsalternativen des Gebäudes in Haarlem kommen offenbar nicht in Betracht, was eine Anschlussvermietung nicht wahrscheinlicher macht", erklärt Ahrens. Die Fondsgesellschaft wolle das Objekt optisch auffrischen, um so die Attraktivität für potenzielle Mieter zu erhöhen. ,,Ich befürchte, dass Investoren in den ,MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46' von erheblichen Vermögenseinbußen bedroht sind", sagt Fachanwalt Ahrens.

Zum 31. Dezember 2012 betrugen die Darlehensverbindlichkeiten des Fonds rund 17 Millionen Euro. Die Hypothekenbank Frankfurt AG als kreditgebende Bank ist nur zur Verlängerung des zum 30. Juni 2013 auslaufenden Darlehensvertrags bereit, sofern sich die Investoren am Finanzierungs- und Sanierungskonzept beteiligen. ,,Voraussetzung ist allerdings, dass die Anleger neues Kapital durch die Rückzahlung in den vergangenen Jahren erhaltener Ausschüttungen aufbringen', erklärt KWAG-Partner Ahrens. Und fügt hinzu: ,,Ob und inwieweit das Finanzierungs- und Sanierungskonzept schlüssig ist, vor allem ob der Fonds eine Überlebenschance hat, lässt sich momentan nicht abschätzen.

Investoren sollten die wirtschaftlichen Perspektiven ihrer Beteiligung sorgfältig prüfen, bevor sie neues Kapital durch die Erstattung früherer Ausschüttungen aufbringen." Um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden, ist es oft sinnvoller, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu prüfen und auch durchzusetzen. Solche Ansprüche zielen oft auf den Vertrieb Geschlossener Beteiligungen, weil die Beratung nicht ,,anlage- und anlegergerecht" war, wie der Bundesgerichtshof (BGH) schon in seinem früheren Bond-Urteil forderte. ,,Sehr gute Chancen auf Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bestehen auch, falls dem Anleger seinerzeit verschwiegen wurde, dass seine Bank oder Sparkasse für die erfolgreiche Vermittlung von Fondsanteilen eine Rückvergütung, den so genannten Kick-back, erhält", erläutert Fachanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jan-Henning Ahrens.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "MPC Holland Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
KWAGjha

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