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K1-Fonds: Erste Klagen eingereicht! Arrestbefehle und Anklageerhebung!

"Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" reicht erste Klagen ein. Anklagerhebung gegen Helmut Kiener erfolgt! Arrestbefehle gegen Helmut Kiener!

(lifePR) (Dieburg, Berlin, Vaduz,, )
Die Mitgliedskanzlei der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" Dres. Rohde & Späth aus Berlin, und die Kanzlei Seele Frommelt aus Vaduz, Liechtenstein, haben in enger Zusammenarbeit vor wenigen Tagen eine erste Klage gegen die Vienna Life Lebensversicherung auf vollständige Rückzahlung aus einem X1 Global Zertifikat vor dem Landgericht Vaduz, Liechtenstein, eingereicht.

Die Anlegerin hat wohl durch die Betrugsvorwürfe einen weitgehenden Totalverlust zu erleiden. "Wir haben die Klage nach deutschem Recht in Liechtenstein eingereicht und werfen Vienna Life vor, ihren Aufklärungspflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen zu sein," so BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Dres. Rohde & Späth. Weitere Klagen gegen Vienna Life werden folgen.

Auch erste Klagen gegen diverse Vermittler sind gerade in Vorbereitung und werden in Kürze eingereicht werden. "Auch viele Vermittler sind unserer Ansicht nach ihren Aufklärungspflichten nicht genügend nachgekommen", so Dr. Späth. "Teilweise sind die Vermittler noch solvent genug, um Schadensersatzforderungen zu begleichen."

Auch die Anklageerhebung gegen Herrn Kiener ist inzwischen erfolgt, es kam dabei wohl auch zu weiteren Festnahmen gegen diverse Verantwortliche. Da die Staatsanwaltschaft inzwischen diverse Vermögenswerte, unter anderem auch Immobilien, von Herrn Kiener beschlagnahmt hat, haben die Mitgliedskanzleien der "Internationalen Anwaltsallianz" im Fall K1 inzwischen auch bereits vor einiger Zeit diverse Arrestbefehle in das gesamte Vermögen von Herrn Kiener erstritten, um hier eine vorläufige Sicherung für die Geschädigten zu erreichen.

Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "K1" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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