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Hoffnung für geschädigte CMI-Anleger – Lloyds Bank bildet für ihre Tochter 175 Mio. Pfund Rückstellung

Wie die FTD am 15.11.2011 mitteilte, bildete die Großbank Lloyds im dritten Quartal 2011 175 Mio. Pfund Rückstellungen für etwaige Schadensersatzansprüche deutscher Kunden gegen die Versicherungstochter Clerical Medical (CM)

(lifePR) (Dieburg, )
Wie der BSZ® e.V. berichtete, musste die CM in den vergangenen Monaten eine Reihe von Niederlagen vor OLGs einstecken. Diese Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig und die CM verfolgt die Strategie, in der Revisionsinstanz eine für sich positive Entscheidung des BGH herbeizuführen. Jedoch ist wohl auch eine gewisse Furcht vorhanden, die Versicherungsverträge bzw. Schadensersatzansprüche befriedigen zu müssen. Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es bis jetzt jedenfalls nicht, da die CM die Kläger bisher kurz nach Eröffnung des BGH-Verfahrens auszahlte, um ein Präzedenzurteil zu vermeiden.

CM hatte den Anlegern Policenmodelle mit einem Heben verkauft. Dabei nahmen die Kunden ein Darlehen auf, um das Geld in eine britische Lebensversicherung zu investieren. Die Renditen der Police, im Schnitt wurden 8 % versprochen, sollten höher liegen, als die Darlehenszinsen mit im Schnitt 5 %. Doch Wechselkurs- und Zinsschwankungen, nicht zuletzt durch die Wirtschaftskrisen verursacht, führten dazu, dass sie meisten Anleger herbe Verluste erlitten.

Die CM will nichts damit zu tun haben und behauptet, die Hebelprodukte seien ausschließlich von Maklern und Vertrieben entwickelt worden. In den Gerichtsverfahren hat sich jedoch das Gegenteil herausgestellt und gezeigt, dass der Versicherer u. a. falsche Angaben zu Vergangenheitsrenditen gemacht hat. So hält das das OLG Stuttgart (Az. 7 U 146/10) die Versicherungsbedingungen der Clerical Medical für weitestgehend intrasparent.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. November 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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