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Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE): Angebot Verträge rückabzuwickeln

Rechtsanwältin der GFE reagiert auf Anschreiben der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte und übersendet Angebot auf Rückabwicklung der Verträge

(lifePR) (Dieburg, )
Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mehrere Immobilien im Zusammenhang mit einem möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken durchsuchen lassen. 150 Polizeibeamte waren im Einsatz, mehrere Verdächtige wurden nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in Untersuchungshaft genommen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird gegen bis zu 17 Verdächtige ermittelt, die in dem Verdacht stehen, Anleger durch Vortäuschen falscher Tatsachen geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 1.000 Geschädigten mit einem Gesamtschaden in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe aus.

Nunmehr haben weitere, von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anleger ein Angebot der GFE Nürnberg erhalten, ihre jeweiligen Verträge rückabzuwickeln, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron der bereits eine Vielzahl von Anlegern diverser Blockheizkraftwerke vertritt.

In dem Angebotsschreiben der GFE Nürnberg, übermittelt durch deren nun bestellte Rechtsanwältin, Frau Maria Bräuer aus Weiden heißt es:

"Bei Freigabe des Firmenvermögens durch die Staatsanwaltschaft und/oder die Aktivierung der Fremdmittel werden die Verträge -umgestellt auf die aktuelle Situation- nach Wunsch des Partners erfüllt, rückabgewickelt, oder übertragen"

Zwischenzeitlich liegen auch Informationen darüber vor, welche Vermögenswerte der GFE Seitens der Staatsanwaltschaft sichergestellt wurden. Aus einem Antrag der GFE an das Amtsgericht Nürnberg, der CLLB vorliegt, ergibt sich, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Nürnberg bisher ein Betrag in Höhe von € 29.439.512,00 sichergestellt wurde.

"Nachdem nunmehr die ersten Fristen zur Zahlung abgelaufen sind, werden die ersten Klagen gegen die GFE vorbereitet", erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron.
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