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Debi Select: abgesagte Infoveranstaltung - Ankündigung neuer Infoveranstaltungen für August!

(lifePR) (Dieburg, )
Debi Select - Weitere Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte zur Vorabinformation zur geplanten Informationsveranstaltung der Debi Select Fondsgesellschaften in Frankfurt / Berlin / München

In den letzten Tagen erhielten die Anleger der Debi Select Fonds von Seiten der Kanzlei Klumpe, Schröder & Partner eine weiteres Schreiben, in dem u.a. mitgeteilt wurde, dass die ursprünglich für den 29.06.2013 geplante Informationsveranstaltung nun doch nicht stattfindet. Stattdessen sollen nunmehr im August sowohl in Frankfurt, als auch in Berlin und München entsprechende Informationsveranstaltungen stattfinden. Die Anleger werden also weiter vertröstet, während die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater, Prospektverantwortliche und weitere Haftungsgegner fortschreitet.

Auch nach Erhalt dieses weiteren Schreibens der anwaltlichen Vertreter der Debi Select riefen eine Vielzahl von Anlegern bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten an und baten um eine Einschätzung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB, die derzeit mehr als 400 geschädigte Anleger der diversen Debi Select Fonds vertritt, bewertet das Rundschreiben vom 20.06.2013 derzeit wie folgt:

Der Informationsgehalt des Schreibens ist äußerst gering. Der Themenschwerpunkt liegt auf der angeblich anstehenden Eröffnung einer Deponieentgasungsanlage in der Nähe von Minsk in Weißrussland. Fragt sich nur, welcher Anleger, der eine Beteiligung an einem der Debi Select Fonds gezeichnet hat, in Deponieentgasungsanlagen in Weißrussland investieren wollte. Wo finden sich im Prospekt der Debi Select die entsprechenden Risikohinweise über Energieprojekte in Weißrussland. Welcher Anlageberater hat über diese Risiken aufgeklärt?

Auf der Internetseite ,,Wikipedia" findet sich zu Weißrussland u.a. wie folgender Passus:

,,Westliche Beobachter bezeichnen das Land häufig als ,,letzte Diktatur Europas""

Die von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger wollten in gesicherte Forderungen investieren, nicht aber in Energieanlagen in Weißrussland. Zudem ist nach wie vor nicht geklärt, in welcher Beziehung die von den Anlegern der Debi Select zur Verfügung gestellten Einlagen zu den Energieanlagen in Weißrussland stehen. Offenbar werden die Anlagen in Weißrussland nicht von der Debi Select, sondern einer Firma Namens ,,Ecotech" konzipiert und betrieben.

Warum sollte diese Firma, die nach Angaben der Kanzlei Klumpe & Schröder die Anlagen konzipiert und betreibt, die daraus erwachsenden Gewinne an die Debi Select Fonds auszahlen und den Anlegern in Deutschland schenken? Welche vertaglichen Regelungen bestehen zwischen den Debi Select Fonds und der Firma Ecotech? Sind bisher Geldbeträge aus den Debi Select Fonds an die Ecotech geflossen und falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang? Welche Sicherungsrechte wurden vereinbart?

Weiter stellt sich natürlich auch die Frage, warum die Anleger hierüber nicht bereits im Zeitpunkt der Investition informiert wurden.

Den Anlegern der diversen Debi Select Fonds wurde im Rahmen einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren zur Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens (Höhe des Werts einer Debi Select Beteiligung nach Kündigung) mitgeteilt, dass sich der Wert ihrer Beteiligung an den Debi Select Fonds zwischen 0% und 10% des eingesetzten Kapitals bewegt. Es wurde somit ein Verlust in Höhe von 90% festgestellt!

Was ist mit diesen 90% passiert?

Wie ist das Geld der Fonds tatsächlich investiert worden? Warum gibt es hierüber bis heute keine nachvollziehbare Darstellung von Seiten des Fonds und seiner anwaltlichen Vertreter.

Und wer bezahlt die Reisekosten der Teilnehmer der Informationsreise nebst Kammermann und Journalist, die zur feierlichen Eröffnung der Deponieentgasungsanlagen nach Weißrussland fahren? Es bleibt abzuwarten, ob all diese ungeklärten Fragen auf der Informationsveranstaltung geklärt werden können.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wird für die von ihr vertretenen Anleger auf der Infoveranstaltung vor Ort sein und die angekündigten Sanierungsbemühungen weiter beobachten.

Fazit:

Konkretes wird von Seiten der Debi Select bisher nicht erklärt. Nach wie vor fehlt die Aufklärung über den Verbleib der bei den Anlegern eingesammelten Gelder.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Debi Select beizutreten.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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