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Sabine Brunotte

Versicherungsvermittler: jede dritte Homepage unvollständig?

Die EU-Vermittlerrichtlinie hat die Latte für Versicherungsvermittlung hoch gelegt. Die Neuerungen sind bekannt, werden aber nicht immer beachtet.

(lifePR) (Hamburg, )
Die EU-Vermittlerrichtlinie hat die Latte für Versicherungsvermittlung hoch gelegt. Seit dem 22. Mai 2007 regelt sie auch in Deutschland, welche Voraussetzungen ein Berater erfüllen muss, wenn er Versicherungen vermitteln will. Im Fokus des Gestzgebers: den Verbraucher schützen und seine Position stärken.

Die Neuregelungen sorgten für intensive Diskussionen in der Branche. Einhelliges Fazit ist, dass sich die Spreu vom Weizen trennen wird. Nur qualifizierte Berater werden künftig im Markt bestehen können. Von vielen Vermittlern bislang jedoch noch nicht beachtet: auch die Internet- Homepage muss an die neuen Regelungen angepasst werden.

BrunotteKonzept machte die Probe auf´s Exempel: bei einer Zufalls-Stichprobe mehr als vier Monate nach der Gesetzesänderung hatte rund ein Drittel der Agenturen und Makler ihre Firmen-Homepage noch nicht angepasst. Dazu Sabine Brunotte: „Die schlechte Quote hat mich überrascht; schließlich sind die Anforderungen seit langem bekannt. Wer seine Website länger als 4 Monate nicht aktualisiert, zeichnet sich auch nicht gerade durch Kundenorientierung aus.“ Im Zentrum der Kritik: ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum. Fehlende Angaben können übrigens auch teuer werden; man spricht von Abmahnungen, die schnell mit 1.000,- Euro zu Buche schlagen.

Deshalb hier die wichtigsten Anforderungen an das Impressum:

- Es sollte von jeder Seite aus leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
- Mindest-Inhalte
Name, Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigter, Kontaktdaten (Telefon, Fax, Mail-Adresse), Zuständige Aufsichtsbehörde (Industrie- und Handelskammer), Handelsregister und Registernummer
- Zusätzliche Informationen des Versicherungsnehmers
Art der Erlaubnis (gebundener Vertreter, Makler), Registrierungsstelle und Registriernummer, Beteiligungen am Kapital eines Versicherungsunternehmens, Beteiligungen eines Versicherungsunternehmens am Kapital des Vermittlers, Anschriften der Schlichtungsstellen (Ombudsmann)

Wer diese Anforderungen beachtet, informiert Kunden und Interessenten in angemessener Weise – und schützt sich zugleich vor einer Abmahnung.

„Der wesentliche Vorteil des Internet liegt in seiner Aktualität; Neuerungen können sofort umgesetzt werden, Interessenten bekommen einen Einblick in Leistungsspektrum und Kompetenz des Anbieters. Dieser Vorteil wird leichtfertig verspielt, wenn Informationen und Texte auf der Homepage veraltet sind“, so Sabine Brunotte. Der Kunde wird verärgert, nur der Rechtsanwalt freut sich, möchte man hinzufügen.

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BrunotteKonzept wurde im Dezember 2006 gegründet.
Thema: Vertriebskommunikation für die Finanzbranche.

Sabine Brunotte

Marketing und Kommunikation für Vorsorge, Versicherungen und Kapitalanlagen

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