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BGA: Mindestlohn ist Gift für den Arbeitsmarkt

(lifePR) (Berlin, )
„Mit staatlich diktierten Löhnen ist noch kein einziger Arbeitsplatz geschaffen worden.
Vielmehr gilt, nicht der Lohn muss zum Leben reichen, sondern das Einkommen. Reicht der Verdienst im Niedriglohnbereich für den Lebensunterhalt nicht aus, muss der Nettolohn beispielsweise durch eine negative Lohnsteuer auf ein Mindesteinkommen gebracht werden.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), in Berlin anlässlich der Befassung des Koalitionsausschusses von Union und SPD mit den Plänen des Bun-desarbeitsministers, das Arbeitnehmerentsendegesetz auf weitere Branchen auszuweiten.

Nach der geplanten Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks bedeutete eine weitere Ausweitung des Entsendegesetzes faktisch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durch die Hintertür. Die Mindestlöhne anderer Tarifverträge wären null und nichtig, wenn auf Antrag nur eines Sozialpartners der tarifliche Mindestlohn für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche angeordnet werden könnte. Davon wäre vor allem die Zeitarbeitsbranche betroffen.

„Was der deutsche Arbeitsmarkt vor allem im Niedriglohnsektor braucht, sind differenzierte Lösungen – auch bei den Löhnen. In vielen Tarifwerken werden gewaltige Anstrengungen unternommen, um Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dazu zählen passgenaue Einstiegslöhne mit Abschlägen in den unteren Lohngruppen. Dass es diese bedarfsgerechten Differenzierungen gibt, verdanken wir der Tarifkonkurrenz! Mit der Ausweitung des Arbeitnehmergesetzes würde die Tarifautonomie massiv beschränkt“, so Börner.

„Während viele Unternehmen bereits händeringend qualifizierte Fachkräfte suchen, wird auch dieser Aufschwung an den gering qualifizierten vorbei gehen. Die Einfüh-rung von Mindestlöhnen würde diese Entwicklung noch weiter beschleunigen. Insbesondere der Dienstleistungsbereich, ausdrücklich auch der private, bietet ein großes Angebotspotential im Niedriglohnbereich. Es kann aber nicht zu den Preisen erschlossen werden, wie sie die Tarifverträge und die gesetzlichen Abgaben vorsehen“, so Börner abschließend.
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