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Auskunftsanspruch bei Rechtsverletzungen im Internet

Justizministerin Dr. Beate Merk: "Mit dem jetzt im Bundesrat beratenen Telekommunikationsüberwachungsgesetz leistet die Bundesjustizministerin den Urhebern einen Bärendienst !"

(lifePR) (München, )
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München darauf aufmerksam gemacht, dass das heute im Rechtsausschuss des Bundesrats erörterte Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation (TKÜ-Gesetz) eine Gefahr für den Schutz der Rechte der Urheber von Kunstwerken - also beispielsweise Musiker, Autoren, aber auch Journalisten - darstellt. "Den Urhebern wird durch die Verletzung von Urheberrechten im Internet, z.B. durch das unerlaubte Angebot von Filmen, Musikstücken und Texten, ein immenser Schaden zugefügt", so Merk.

"Sie können sich zwar theoretisch dagegen wehren. In der Praxis scheitert dies aber of daran, dass sie nicht wissen, wer hinter der Rechtsverletzung steckt." Dazu brauchen sie einen Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider. Den wird ihnen zwar ein anderes Gesetz - das Gesetz zur besseren Durchsetzung des geistigen Eigentums - geben. Um die Auskunft geben zu können, müssen die Provider aber auf bestimmte interne Daten zurückgreifen. Genau dies untersagt aber der nun vorgelegte TKÜ-Gesetzentwurf, der die Verwendung solcher Daten nur zu Zwecken der Strafverfolgung erlaubt. Merk: "Es ist für mich ein Unding, in einem Gesetz einen Auskunftsanspruch als wesentliche Neuerung zu verkünden und ihn durch ein anderes Gesetz stillschweigend zu beerdigen!"
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