Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 455713

Bayerischer Brauerbund e.V. Oskar-von-Miller-Ring 1 80333 München, Deutschland http://www.bayerisches-bier.de/
Ansprechpartner:in Frau Heike Scharping +49 89 28660426

Bundesgerichtshof: Holländische Bavaria Brauerei muss Marke "BAVARIA" in Deutschland löschen!

(lifePR) (München, )
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil den langjährigen Rechtsstreit um die Löschung der in Deutschland geschützten Marke "BAVARIA Holland Beer" der holländischen Bavaria Brauerei, Lieshout, zugunsten des Bayerischen Brauerbundes e.V. beendet.

Mit dem Urteil wies der BGH die Beschwerde der Bavaria Brauerei gegen die Nichtzulassung einer erneuten Revision des zuvor schon zugunsten des Bayerischen Brauerbundes ergangenen OLG-Urteils im selben Rechtsstreit zurück und verurteilte die Brauerei zur Löschung ihrer in Deutschland eingetragenen Bavaria-Marke.

Das jahrelange Tauziehen um die Löschung der von der holländischen Bavaria Brauerei im April 1995 registrierten Marke erreichte sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es beschäftigte mehrfach den BGH und bayerische Gerichte, ehe es vom OLG rechtskräftig entschieden wurde.

Auf der Grundlage der vom Ministerrat der EU im Jahre 2001 eingetragenen Schutzbezeichnung "Bayerisches Bier g.g.A." hatte der Bayerische Brauerbund e.V. die Löschungsklage gegen die Bavaria-Brauerei erhoben. Friedrich Düll, der Präsident des Spitzenverbandes der Bayerischen Brauwirtschaft, freut sich über den Erfolg und wertet das Urteil als "Meilenstein in der Bekämpfung von Trittbrettfahrern, die sich bewusst über die Aufmachung und Kennzeichnung von außerbayerischen Bieren an den guten Ruf unseres Volksgetränks anlehnen." Das Urteil sei praktizierter Verbraucherschutz und stütze das Grundverständnis von Klarheit und Wahrheit auf dem Etikett von Lebensmitteln. "Es stärkt die von der EU unter besonderen Schutz gestellten Spezialitäten, zu der auch bekannte Bezeichnungen wie "Prosciutto di Parma" (Parmaschinken), "Feta", "Roquefort" oder "Lübecker Marzipan" gehören, vor Nachahmern." so Düll.

Der Bayerische Brauerbund sieht in dem Urteil im Ursprungsland eine gute Basis für weitere internationale Auseinandersetzungen um die Durchsetzung der Markenrechte von "Bayerischem Bier". Das Bayerische Reinheitsgebot von 1516, dessen 500-jähriges Bestehen in drei Jahren gefeiert wird, die einzigartige Vielfalt qualitativ hochwertiger Biere aus Bayern und der dadurch begründete weltweite Ruf der Bezeichnung "Bayerisches Bier" sind Fakten, die einen weitreichenden Schutz zweifellos begründen.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.