Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 475981

Bayerischer Brauerbund e.V. Oskar-von-Miller-Ring 1 80333 München, Deutschland http://www.bayerisches-bier.de/

"Bierausschank im "Keferloher" soll in Bayern weiterhin möglich bleiben

(lifePR) (München, )
Der Bayerische Brauerbund kämpft seit Monaten darum, dass die Nutzung von Steinkrügen, sog. Keferlohern, in Bayern für den Bierausschank dauerhaft möglich bleibt. Nun scheint ein Erfolg möglich:

Die bereits 2004 erlassene Messgeräterichtlinie der Europäischen Uni-on (2004/22/EG) schreibt aus Gründen des Verbraucherschutzes vor, dass der gewerbliche Offenausschank schäumender Flüssigkeiten praktisch nur noch in gläsernen Gefäßen erfolgen darf. Der Verbraucher soll sich problemlos ein Bild davon machen können, ob die aus-geschenkte Menge auch der bestellten entspricht.

Würde man dem Wortlaut der Vorschrift folgen, wäre das das Ende des in Bayern beliebten traditionsreichen "Keferlohers", eines Steinkruges, der aufgrund seiner Undurchsichtigkeit die seitens der EU geforderte "leichte Überprüfbarkeit" seines Inhaltes unmöglich macht.

Auf Betreiben des Bayerischen Brauerbundes und in enger Abstimmung zwischen den für Fragen des Eichrechts zuständigen Wirtschaftsministerien auf bayerischer und Bundesebene wurde zwischen-zeitlich eine Formulierung für die derzeit in Vorbereitung befindliche Eichordnung erarbeitet, die den gewerblichen Offenausschank von Bier im Keferloher weiterhin ermöglicht.

Dieser soll dann gestattet bleiben, wenn der Kunde deutlich sichtbar z.B. durch Aushang darauf hingewiesen wird, dass er auf Verlangen die Möglichkeit hat, die Füllmenge mittels eines sog. "Umfüllmaßes", also z.B. einer Glaskruges, zu überprüfen.

Diese Reglung "mag auf den ersten Blick etwas umständlich erscheinen", so Dr. Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, sie stelle aber sicher, dass dem nachvollziehbaren Wunsch der europäischen Behörden nach einem angemessenen Maß an Verbraucherschutz ebenso Rechnung getragen wird wie dem Bestreben zahlreicher bayerischer Brauereien und vieler Verbraucher, den traditionellen "Keferloher" für den Offenausschank von Bier auch weiterhin verwenden zu können.

Die Eichordnung muss nach ihrer endgültigen Formulierung bei der Europäische Union notifiziert und durch den Bundestag sowie den Bundesrat verabschiedet werden."

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.