Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 198108

Baugeld Spezialisten AG Feringastraße 4 85774 München-Unterföhring, Deutschland http://www.baugeld-spezialisten.de
Ansprechpartner:in Frau Yvonne Hockling +49 89 121033106
Logo der Firma Baugeld Spezialisten AG
Baugeld Spezialisten AG

Fördermittel: Mit staatlicher Unterstützung jetzt den Eigenheimtraum realisieren

(lifePR) (München-Unterföhring, )
Die Zinsen für eine Baufinanzierung sind trotz ihres leichten Anstiegs noch immer günstig. Die Erfüllung des Traums von den eigenen vier Wänden ist aktuell für viele weiterhin so nah wie nie zuvor. Doch damit zukünftige Eigenheimbesitzer entspannt und ohne Sorgen die Zeit im Eigenheim genießen können, ist ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept ratsam. Dabei spielen nicht nur Zinssatz, Eigenkapitalanteil, Darlehenssumme, Laufzeit und Tilgungshöhe eine wichtige Rolle. Vor allem sollten private Bauherren eine mögliche Einbindung von öffentlichen Fördermitteln in die individuelle Baufinanzierungslösung überprüfen lassen.

Eine kürzlich veröffentlichte bundesweite Umfrage der Allianz Versicherung zeigt, dass die Bundesbürger grundsätzlich über Möglichkeiten von staatlichen Zuschüssen bei der Baufinanzierung Bescheid wissen. Doch wie positiv sich die Einbindung von öffentlichen Fördermitteln auf eine Finanzierung auswirken kann, ist nahezu unbekannt.

„In Deutschland gibt es hunderte Fördermittelmöglichkeiten für den Immobilienerwerb“, erklärt Marcus Rex, Gründer und Vorstand der BS Baugeld Spezialisten AG. „Richtig im eigenen Finanzierungskonzept berücksichtigt, können private Bauherren einen ordentlichen Geldbetrag einsparen.“ Vater Staat beispielsweise unterstützt den Weg in die eigene Immobilie und somit einen wichtigen Baustein für die private Altersvorsorge mit einem ganz speziellen Fördermittelprogramm: Dem sogenannten Wohn-Riester. Dieses Förderprogramm bewerten Immobilienplaner und -besitzer als die wichtigste staatliche Förderung.

Fördermittel im Fokus: Das Eigenheimrentengesetz oder auch Wohn-Riester genannt

Das Wohn-Riester-Programm, offiziell Eigenheimrentengesetz, gibt es seit dem 1. Januar 2008. Der Staat verbindet in diesem Gesetz zwei beliebte Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge: Die Vorsorge durch selbstgenutztes Wohneigentum und die staatlich geförderte private Rentenvorsorge im Rahmen der Riester-Rente. Wer mit einem Riester-Vertrag für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld komplett entnehmen und es als Eigenkapital in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken oder die laufenden Riester-Zulagen in die Tilgung des Immobilienkredites fließen lassen. Einzige Bedingung: Die Immobilie muss in Deutschland liegen und selbst als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Was genau ist das Wohn-Riester-Darlehen?
Das Wohn-Riester-Darlehen ist ein Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes. Das bedeutet, dass die Tilgungsleistungen förderungsfähig sind. Bei dem Wohn-Riester-Darlehen fließen die Zulagen aus der Riester-Förderung als Sondertilgung in die Immobilienfinanzierung mit ein. Dadurch erfolgt eine schnellere Entschuldung. Das Wohn-Riester-Darlehen ist ein Annuitätendarlehen mit einem für die Laufzeit fest vereinbarten Zinssatz. Die monatliche Rate bleibt konstant und bietet Immobilienfinanzierern hohe Planungssicherheit. Vor allem, wenn die günstigen Bauzinsen möglichst lange festgeschrieben werden. Zusätzliches Sparpotential kann es durch die Kombination von Wohn-Riester-Darlehen mit weiteren öffentlichen Fördermitteln geben.

Für zukünftige Bau- oder Kaufvorhaben ist das Riester-Bausparen ideal. Die Zeit bis zur Realisierung des Vorhabens wird für das Ansparen des Riester-Bausparvertrages genutzt. Anschließend kann das angesparte Bausparkapital vollständig für den Kauf, Bau oder auch für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet werden. Auch eine Teilentnahme bis zu 75 Prozent des Bausparvermögens ist zulässig.

Für wen ist der Wohn-Riester interessant?
Die Riester-Rente und somit auch Wohn-Riester ist durch die steuerfinanzierte Förderung vor allem für Geringverdiener und Familien mit Kindern interessant. Insbesondere, wenn die Kinder nach dem 31.12.2007 geboren sind. Die jährliche Kinderzulage beträgt hier 300 Euro.

In welcher Höhe erfolgt die Wohn-Riester-Förderung?
Die Höhe der Förderung bei Wohn-Riester entspricht der Riester-Rente-Förderung. Um die volle Riesterförderung zu erhalten, muss der Riester-Rente-Sparer jährlich mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) in einem Riester-Vertrag ansparen. Der Staat beteiligt sich dann an dem Mindestbeitrag der Riester-Rente mit einer jährliche Grundzulage von 154 Euro für Ledige bzw. 308 Euro für Verheiratete. Für jedes Kind wird zusätzlich eine jährliche Riester-Förderung in Form einer Kinderzulage in Höhe von 185 Euro gewährt. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, zahlt der Staat eine Zulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr.

Hilfestellung und Beratung zum Thema öffentliche Fördermittel und Wohn-Riester finden Bauherren an den deutschlandweit über 100 Baugeld Spezialisten Standorten oder unter www.baugeld-spezialisten.de/....

Baugeld Spezialisten AG

Als einer der größten regionalen und unabhängigen Baufinanzierungsvermittler in Deutschland erstellen wir für unsere Kunden aus dem Angebot von über 100 regionalen und überregionalen Banken, Versicherungen und Bausparkassen ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept mit Top-Konditionen. Dabei gehören unsere Konditionen zu den besten am Markt - das können unsere Kunden gerne vergleichen. Gleichzeitig loten wir regionale und überregionale Fördermittelmöglichkeiten auf Basis der individuellen Situation unserer Kunden aus. Wir passen unsere Finanzierungskonzeption der Lebensplanung an und vermitteln keine Zinsen "von der Stange". Und das Beste daran: Wir arbeiten wirklich unabhängig!

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.