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Tiefensee-Ministerium: Zu Bahnpreiserhöhungen kein Kommentar

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee ist nicht gewillt, wegen der jüngsten Fahrpreiserhöhungen "irgendwie Druck auf die Deutsche Bahn auszuüben", sagte am Montag eine Sprecherin des Verkehrsministeriums in Berlin. Die Preiserhöhungen seien"wirtschaftsunternehmerische Entscheidungen der DB AG", dabei enthalte man sich jeden Kommentars. Es gebe dazu von Seiten des Ministeriums keine Meinung. Diese Zurückhaltung der Bundesregierung in ihrer Rolle als Quasi-Eigentümer der Bahn AG lässt nach Ansicht des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) für die Zeit nach der anstehenden Bahnprivatisierung nichts Gutes ahnen. Denn dann kann die Bahn AG bei ihrer Preisgestaltung erst recht tun und lassen, was den Renditeerwartungen ihrer Kapitalanleger dient. Die Bahn hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass sie ab 14. Dezember 2008 die Tarife für Einzelfahrscheine und Zeitkarten in der 2. Klasse um durchschnittlich 3,9 Prozent und für die Bahncard im Durchschnitt um 3,6 Prozent anhebt. Mit der Begründung, man wolle den Kunden auch künftig in erreichbarer Nähe einen personenbedienten Fahrscheinverkauf bieten, weitet die Deutsche Bahn zudem die bereits bestehenden Bedienzuschläge aus. Wie bislang schon bei Dauer-Spezial und Freizeit-Tickets der Fall, berechnet die DB ab 14.12. auch für das Europa-Spezial fünf Euro Zuschlag beim Kauf im DB Reisezentrum oder über Call-Center. Statt bisher 2,00 Euro Bedienzuschlag wird künftig bei normalen Fernverkehrs-, Sparpreis- sowie Auslandsfahrkarten und bei einer Reihe von Sonderangeboten ein Zuschlag von 2,50 Euro fällig.

Dieser Zuschlag gilt pro Einzelfahrkarte, wie der ARCD auf Nachfrage erfuhr. Kauft ein Fahrgast mit oder ohne Beratung am Schalter für eine bestimmte Zugverbindung mehrere Fahrkarten, so ist der Zuschlag für jedes Ticket fällig. Hier sollte die Bahn Kulanz und Augenmaß walten lassen und den Zuschlag für eine bestimmte Zugverbindung mit mehreren Mitfahrern nur einmal kassieren, fordert der ARCD. Der Beratungsaufwand sei schließlich nicht höher als bei einem einzelnen Fahrschein.

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