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Kampagne für Assistenzsysteme in Lkw und Bussen gestartet

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, soll die Anschaffung von Fahrerassistenzsystemen für Brummis attraktiver werden. Dieses Ziel verfolgt eine gemeinsame Kampagne der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF), des Bundesverbandes Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und der Kravag-Versicherung unter dem Motto "Sicher. Für Dich. Für Mich". Bei einer Veranstaltung am vergangenen Freitag in Berlin gab EU-Kommissar Günter Verheugen als Schirmherr der Kampagne den Startschuss für einen dreijährigen Feldversuch, in dem bundesweit 1000 Nutzfahrzeuge mit einem Sicherheitspaket ausgerüstet werden sollen, das aus einem Abstandstempomat, einem Sparassistent sowie einem elektronischen Stabilitätsprogramm besteht. Die Fahrergebnisse werden dann im Verlauf der Studie mit einer Kontrollgruppe von Nutzfahrzeugen ohne diese Sicherheitsdetails verglichen. Bislang zählen solche Systeme nicht zur Serienausstattung von Lkw und Reisebussen. Nur etwa fünf Prozent der Kunden ordern sie freiwillig beim Kauf eines Neufahrzeugs. Diese Quote soll durch die Kampagne und finanzielle Zuschüsse deutlich erhöht werden. Die Gesetzgeber verlassen sich aber nicht nur auf freiwillige Schritte. So sollen nach einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission Nutzfahrzeuge ab 2013 mit einem Notbremssystem ausgerüstet sein, das per Abstandsradar vorausfahrende oder stehende Fahrzeuge erkennt. Neue Lkw sollen dann zusätzlich ein Spurhaltesystem, das elektronische Stabilitätsprogramm ESP und ein Überwachungssystem für den Reifendruck an Bord haben.

Der Bundesrat beschloss am vergangenen Freitag in Berlin eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Haltern von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t die Nachrüstung von Außenspiegeln vorschreibt, die beim Abbiegen einen besseren Überblick durch einen möglichst kleinen "Toten Winkel" bieten. Der Beschluss geht auf die EU-Richtlinie 2007/38 zurück, die vorschreibt, dass die entsprechende Aus- oder Nachrüstung in allen Mitgliedsstaaten bis spätestens 31. März 2009 abgeschlossen sein muss.
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