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Auto zu breit - Überholen in Baustellen verboten

(lifePR) (Bad Windsheim, )
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- ARCD kritisiert irritierende Angaben in Fahrzeugpapieren
- Verkehrsministerium will Neuregelung
- Fahrzeuge wachsen immer mehr in die Breite
- Viele Fahrspuren in Baustellen sind zu schmal

Eine zunehmende Zahl von Autofahrern verstößt, das zeigen Polizeiberichte, in Autobahnbaustellen gegen ein Fahrverbot auf der linken Spur. Die Einschränkung gilt in der Regel für Fahrzeuge, die einschließlich der Außenspiegel breiter als zwei Meter sind. Experten schätzen, dass mittlerweile rund 80 Prozent der Neuwagen dieses Maß überschreiten. Wer dann auf der falschen Spur von der Polizei erwischt wird, riskiert 20 Euro Verwarnungsgeld. Zusätzlich warnt der ARCD vor einem möglichen Unfallrisiko durch zu geringe Seitenabstände.

Als Hauptursachen des Problems sehen ARCD-Experten die Nichtbeachtung von Verbotsschildern und die Unkenntnis über die wahren Ausmaße des eigenen Fahrzeugs. Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Kfz-Schein) hilft dabei wenig. Dort stehen zwar in der Spalte 19 Angaben zur Fahrzeugbreite, allerdings ohne Einrechnung der Außenspiegel. Der ARCD kritisiert diese missverständlichen Angaben in einem amtlichen Dokument. Wie der Club aus dem Bundesverkehrsministerium erfuhr, geht die Netto-Messweise auf EU-Vorschriften zurück. Das Ministerium plane aber einen erläuternden Hinweis in der Zulassungsbescheinigung, dass die Breitenangabe ohne Spiegel oder andere Anbauten gilt. Eine entsprechende Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung solle "im Laufe des Jahres" im Bundesrat beschlossen werden. Unbedingt angebracht wäre es laut ARCD allerdings gewesen, gleich auch die "Bruttobreite" unter Einrechnung der Original-Außenspiegel in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Die Hersteller fordert der Club auf, im Sinne der Autokäufer und der Verkehrssicherheit eindeutige Aussagen in Fahrzeugprospekten und Betriebsanleitungen zu machen.

Das größte Problem sind aus Sicht des ARCD die mit 2,50 Metern Breite für moderne Fahrzeuge oft zu schmalen Fahrspuren in Baustellen. Dabei könnten die Straßenverkehrsbehörden der Länder laut Bundesverkehrsministerium bereits jetzt "in eigener Zuständigkeit größere Behelfsstreifenbreiten vorgeben". Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt diesen Spielraum und erlaubt in einem Erlass bis zu 2,60 Meter breite Spuren in Baustellen. Derzeit prüft das Bundesverkehrsministerium die Möglichkeit, in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) die Fahrstreifenbreite im Bereich von Baustellen zu erhöhen.

Dass Spurverbreiterungen dringend nötig sind, zeigt ein Zahlenvergleich: Zwischen 2000 und 2010 wuchs das durchschnittliche Auto in der Breite um 15 Zentimeter. Das geht aus einer Untersuchung des Instituts für Verkehrssystemtechnik der Westsächsischen Hochschule Zwickau und des Zentrums für Verkehr und Stadtbauwesen der Technischen Universität Braunschweig auf Basis der 2010 in Deutschland neu zugelassenen Fahrzeuge hervor. Sogar Fahrzeuge in der Golfklasse sind inzwischen einschließlich Spiegel mehr als zwei Meter breit.

Den Autofahrern empfiehlt der ARCD, bei der Einfahrt in Baustellen strikt die Schilder zu beachten, welche die Nutzung von Fahrspuren ab einer bestimmten Fahrzeugbreite verbieten. Inzwischen erfasst die Polizei Verkehrssünder auf der falschen Spur sogar von Autobahnbrücken aus. Nach selbstverschuldeten Unfällen auf der falschen Spur könnte sich eine Versicherung übrigens bei Schäden am eigenen Fahrzeug auf grobe Fahrlässigkeit berufen und die vollständige Regulierung des Kasko-Schadens ablehnen. Wer sich nicht ganz sicher fühlt, sollte unabhängig von der Breite seines Fahrzeugs ganz auf der rechten Behelfsfahrspur bleiben und keine Überholmanöver riskieren.

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ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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