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ARCD zum Verkehrsgerichtstag 2008

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Ein repräsentatives Meinungsbild zu aktuellen Verkehrsthemen aus dem Kreis der rund 1500 Teilnehmer aus Justiz, Verbänden, Versicherungen und Sachverständigen bot der 46. Deutsche Verkehrsgerichtstag Ende Januar in Goslar. So forderte ein Arbeitskreis die Einrichtung eines "Personenmanagements" und einen verbindlichen Kriterienkatalog für die Einschätzung psychischer Schäden nach einem Verkehrsunfall. Durch standardisierte Untersuchungsverfahren sollen Unfallfolgen, besonders im psychischen Bereich, besser eingeschätzt und die Schadensabwicklung beschleunigt werden. Wie auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD), dass Auswahl und Inanspruchnahme eines Personenschadenmanagers grundsätzlich freiwillig sein muss und er unabhängig von der gegnerischen Versicherung arbeiten kann. Auch soll sichergestellt sein, dass vertraulich erlangte Informationen nicht weitergegeben werden. Der Forderung nach einem generellen Bedienungsverbot von Navigationsgeräten schloss sich der Verkehrsgerichtstag nicht an. Der ARCD gibt zu bedenken, dass entsprechende Kontrollen noch schwieriger durchzuführen sind als beim Handytelefonieren ohne Freisprecheinrichtung.

Nach Meinung der Experten sollten aber mobile Geräte, die nicht sicher zu befestigen sind, keine Zulassung bekommen. Das gelte auch für Navis, die Unterhaltungsfunktionen während der Fahrt ermöglichen. Der Club unterstützt die Empfehlung der Experten, den Stellenwert der mittlerweile rund 500 Unfallkommissionen in Deutschland gesetzlich zu verankern und ihnen mehr finanzielle Mittel zuzuweisen. Unfallkommissionen ermitteln Unfallschwerpunkte und suchen vor Ort nach verkehrsregelnden, straßenbaulichen und verkehrsüberwachenden Maßnahmen, um Unfallgefahren zu entschärfen. Eine von der EU geplante generelle Haftung des Fahrzeughalters auch für Verstöße anderer Fahrer mit seinem Auto im Ausland hat der Verkehrsgerichtstag, wie schon zuvor die Bundesregierung, abgelehnt. Der ARCD begrüßt die Forderung nach einem effektiven Verfahren zur Amtshilfe und zum Austausch von Halter- und Fahrerdaten. Der Club kritisiert, dass es auf EU-Ebene noch immer keine harmonisierten Sanktionskataloge für Verkehrsverstöße gibt und damit eine grenzüberschreitende Verfolgung erschwert wird. Die Verkehrsanwälte beanstandeten in Goslar, dass noch immer elementare Grundrechte der Fahrzeugführer missachtet werden. Es sei für viele Autobesitzer nicht vermittelbar, wenn der Staat bei schweren Verbrechen den Familienangehörigen des Täters ein Schweigerecht zugestehe, die verweigerte Benennung des Angehörigen bei einer geringfügigen Geschwindigkeitsübertretung aber zum Bußgeld führen soll. Der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm, Präsident des Verkehrsgerichtstages, zeigte seine Sympathie für ein generelles Tempolimit auf Autobahnen in Deutschland. Nach Auffassung des ARCD hätte er sich als früherer hoher Verfassungsschützer besser einer Debatte über die Praxis eines Teils der Bundesländer stellen sollen, die sich mit Hilfe von Kennzeichenscanning und ähnlichen Maßnahmen umfangreiche Datensammlungen von Autofahrern verschaffen und damit alle unter Generalverdacht stellen. Nach Meinung von Datenschützern, Rechtsexperten und der meisten Automobilclubs ist dies eine Verletzung unserer Verfassung. Dazu hätte man von Herrn Nehm als einem ehemaligen hohen Verfassungsschützer gerne mehr gehört.
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