Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 263848

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Frau Silvia Schöniger +49 9841 409182

ARCD zum Fahrradhelm: freiwillig ja - nein zur Pflicht

Heute mit folgendem Thema

(lifePR) (Bad Windsheim, )
.
- Verkehrsminister denkt über Helmpflicht nach
- Tragequote viel zu gering
- Helmpflicht für Kinder und Fahrer von Elektrorädern überlegenswert
- ARCD kritisiert Kürzungen im Etat für Radwege

Die Ankündigung von Verkehrsminister Peter Ramsauer in Berlin, dass er über eine Helmpflicht für Radfahrer nachdenken will, kommt überraschend. Die Mehrzahl der Landesverkehrsminister setzt nämlich eher auf Freiwilligkeit statt Zwang. Ramsauer begründet seine Überlegungen mit einem Hinweis auf die zuletzt 450 tödlich im Straßenverkehr verletzten Radfahrer, von denen jeder zweite an Kopfverletzungen verstorben sei.

Viele dieser Todesfälle könnten verhindert werden, wenn die Radfahrer regelmäßig einen Kopfschutz trügen - aber nur etwa zehn Prozent von ihnen seien dazu bereit, mahnt Ramsauer. Laut Umfragen sind jedoch zwei Drittel der Deutschen für eine Helmpflicht. Auch die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie, ein Zusammenschluss von Unfallmedizinern, fordert Radfahrer dringend zu einem Kopfschutz auf. Die Mediziner müssen es wissen, sehen sie doch täglich die Folgen des Fahrens ohne Helm auf ihren Notfallstationen. Aus Sicht des ARCD könne kein vernünftiger Mensch bestreiten, dass Radhelme dabei helfen, Verletzungsrisiken abzumildern. "Wir empfehlen Radfahrern zur eigenen Sicherheit dringend, stets mit Kopfschutz zu fahren", sagt ARCD-Generalsekretär Jürgen Dehner. "Einen gesetzlichen Zwang hingegen lehnen wir ab. Er ist ohnehin nur sinnvoll, wenn Verstöße ausreichend überprüft und geahndet werden können." Schon heute fehle vielerorts das notwendige Personal, um Fehlverhalten im Verkehr, gerade auch bei der wachsenden Zahl von Radfahrern, wirklich mit abschreckender Wirkung zu kontrollieren. Aus Sicht des ARCD sollte es der freiwilligen Einsicht erwachsener Radler überlassen bleiben, wie wichtig der Kopfschutz für die eigene Sicherheit ist.

Hingegen wäre über eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre aus ARCD-Sicht nachzudenken, weil deren Fahrfertigkeiten noch nicht voll entwickelt sind und sie Risiken im Verkehr noch nicht sicher beurteilen können. Laut Statistiken waren 2010 von den jungen Radfahrern bis 18 Jahre nur noch rund 36 Prozent mit Helmschutz unterwegs. Eine gesetzliche Regelung könnte dazu beitragen, den Nachwuchs besser vor den besonderen Risiken beim Radfahren zu schützen: Ampel- oder Lampenmasten, scharfkantige Granit-Randsteine, Straßenbahnschienen, dazu unachtsame Autofahrer und Fußgänger sind für unerfahrene Kinder und Jugendliche eine besondere Gefahr. Für die Fahrer von bis zu 45 km/h schnellen Pedelecs wäre eine gesetzliche Helmpflicht angebracht, meint der ARCD. Wegen der relativ hohen Geschwindigkeit hätten Unfälle durch die Härte des Aufpralls schwerwiegendere Folgen angebracht, meint der ARCD. Wegen der relativ hohen Geschwindigkeit hätten Unfälle durch die Härte des Aufpralls schwerwiegendere Folgen als bei einem üblicherweise gemächlicher rollenden Fahrrad ohne elektrische Trethilfe.

Als leichtfertig sieht der ARCD hingegen manche Argumente gegen eine Helmpflicht an. Angeblich würden Helmträger risikobereiter fahren und Autofahrer bei Radlern mit Kopfschutz weniger Abstand halten. Solche Aussagen halten aus Sicht des ARCD generell vom Kopfschutz ab. "Wichtiger wäre es, den Helm, wie bei den Skifahrern geschehen, als cooles und unverzichtbares Accessoire zu positionieren", so Jürgen Dehner.

Der ARCD stimmt mit der Forderung des Radfahrerverbandes ADFC nach mehr Geld für sichere Radwege ausdrücklich überein. Der Club kritisiert, dass die Bundesregierung den Etat für den Ausbau von Radwegen immer weiter kürzt. Standen im Haushaltsjahr 2010 noch 100 Mio. Euro zur Verfügung, bleiben für 2011 noch 80 Mio. Euro. Und für das Haushaltsjahr 2012 sind sogar nur noch 60 Mio. Euro eingeplant.

Die Hersteller fordert der ARCD auf, weiter an der Entwicklung von innovativen und attraktiven Helmen mit festem Sitz und komfortabler Passform zu arbeiten, um deren Akzeptanz zu erhöhen. Dabei sind auch neue Wege denkbar, wie ein Beispiel aus Schweden zeigt. Dort entwickelte ein Unternehmen (www.hovding.com) eine Art Airbag für Radfahrer, der wie ein Schal um den Hals getragen wird. Bei einem Aufprall bläst sich dieser auf und schmiegt sich als Helmersatz schützend um den Kopf. Diese Innovation könnte manchen Radfahrerinnen und Radfahrern, die um ihre Frisur und ihr Aussehen bangen, die Hemmschwelle beim Helmtragen nehmen. Noch aber ist das Produkt mit einem Anschaffungspreis von etwa 350 Euro ziemlich teuer.

Anlagen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.