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Aktualisierter Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters: absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger

Seit April 2008 gilt Bußgeld für die Nutzung alter Kindersitze - Bußgeldkatalog als Broschüre oder zum Herunterladen

(lifePR) (Wiesbaden, )
125 Euro und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei: Für Fahranfänger unter 21 Jahren gelten verschärfte Regelungen, wenn sie sich mit Alkohol im Blut ans Steuer setzen. Diese und weitere Informationen zu Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten finden Autofahrer im aktualisierten Bußgeldkatalog des Infocenters der R+V Versicherung. Die Broschüre kann im Internet heruntergeladen oder unentgeltlich bestellt werden.

Ebenfalls neu: Seit April 2008 dürfen alte Kindersitze der Normen ECE 44/01 und 44/02 nicht mehr verwendet werden. Diese Modelle sind in der Regel deutlich älter als zehn Jahre und entsprechen nicht mehr den gängigen Sicherheitsstandards. Wer die Sitze trotzdem einsetzt, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro für ein Kind und 35 Euro für zwei Kinder rechnen. "Eltern sollten die Sitze unbedingt überprüfen - zum Schutz ihrer Kinder", rät Rita Jakli, Leiterin des R+V-Infocenters. "Wenn die achtstellige Prüfnummer auf den Sitzen mit 03 oder 04 beginnt, ist alles in Ordnung."

Der aktuelle Bußgeldkatalog steht im Internet unter www.infocenter.ruv.de zum Herunterladen zur Verfügung. Außerdem kann er bestellt werden: Einfach einen adressierten und mit 90 Cent frankierten Rückumschlag im Lang-DIN-Format an das Infocenter der R+V Versicherung, Stichwort "Bußgeldkatalog", 65189 Wiesbaden schicken.
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