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Widerrufsfrist bei fehlenden notwendigen Bestandteilen von Finanzierungskreditverträgen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Fehlen in einem verbundenen Kreditvertrag nach europäischem Recht erforderliche Angaben, können Verbraucher ihn widerrufen. Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass dies auch dann gilt, wenn seit dem Vertragsschluss erhebliche Zeit vergangen ist, denn diese Verträge haben nie zu laufen begonnen. In den aktuellen Fällen ging es um Autofinanzierungsverträge. Betroffene Kunden können nun alle bislang gezahlten Tilgungsraten und eventuell geleistete Anzahlungen zurückfordern, müssen allerdings das Fahrzeug an die finanzierende Bank zurückgeben. Bevor Verbraucher den Widerruf erklären, sollten sie den Vertrag allerdings juristisch prüfen lassen (EuGH, Az.: C-33/20; C-155/20; C-187/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .

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