Winterreifenpflicht in Deutschland
Seit November 2010 gilt auch bei uns in Deutschland die "Winterreifenpflicht". In der Straßenverkehrsordnung ist sie verankert. Wer sein Fahrzeug weder mit Winter- noch Allwetterreifen ausstattet, obwohl es die Straßenverhältnisse erfordern, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen. In welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt, ist nicht festgelegt worden. Kommt es aufgrund falscher Bereifung aber zu einem Unfall, riskiert man neben dem Bußgeld auch den Versicherungsschutz.
Keine generelle Winterreifenpflicht
In vielen europäischen Ländern – auch in solchen, die für den Wintersport taugen – besteht keine generelle Winterreifenpflicht für PKW. Diese Länder sind im Einzelnen:
- Albanien
- Belgien
- Dänemark
- Frankreich
- Griechenland
- Groß Britannien
- Irland
- Kroatien
- Lichtenstein
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweiz
- Spanien
- Zypern
Das bedeutet aber nicht, dass in diesen Ländern auch im Winter freie Bahn mit abgefahrenen Sommerreifen gilt. In den schweizer Wintersportparadiesen herrscht zwar keine generelle Winterreifenpflicht, aber Winterreifen werden bei winterlicher Witterung aber dringend empfohlen, da bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldbuße verhängt wird; bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt darüber hinaus eine Mithaftung in Betracht. In Ungarn, wo auch eine generelle Regelung fehlt, wird beispielsweise der Einsatz von Winterreifen per Verkehrsschild geboten. Wer dann ohne Winterreifen erwischt wird, zahlt ein Bußgeld. Auch in den oben genannten Ländern kann also der winterliche Ausflug mit dem Pkw teuer werden.
Wann herrscht wo die Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht ist in den verschiedenen europäischen Ländern sehr unterschiedlich geregelt. In vielen Ländern sind in den Wintermonaten MS-Reifen oder Winterreifen strikte Pflicht. Egal ob Schnee und Eis die Straßensituation beeinflusst oder nicht. In anderen Ländern gibt es eine situative Regelung, wie in Deutschland. Auch die vorgeschriebene Profiltiefe variiert in zum Teil in den Ländern, ebenso wie die Regelungen zu Schneeketten.
Praxistipp
ARAG Experten empfehlen allen Winterurlaubern, die mit dem eigenen Auto oder einem Leihwagen unterwegs sind, dringend, auf adäquate Winterbereifung zu achten und sich gegebenenfalls vor Reiseantritt über die Winterreifenregelung in dem besuchten Land zu erkundigen, um im Ernstfall nicht mit einem Bußgeld belegt zu werden oder sogar den Versicherungsschutz zu verlieren.