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Vorsicht vor der Versteigerung

(lifePR) (Düsseldorf, )
Auch wenn niedrige Preise locken, sollten potenzielle Käufer das Objekt der Begierde zunächst einmal genau unter die Lupe nehmen, damit sie später keine bösen Überraschungen erleben, raten ARAG Experten. Auf jeden Fall sollte ein Blick in das Grundbuch geworfen werden, da dort etwaige Rechte Dritter (z.B. lebenslanges Wohnrecht) vermerkt sind. Auch sollte die Prüfung bestenfalls über die Einsicht in das bei Gericht ebenfalls liegende Verkehrswertgutachten hinausgehen. Die Befragung der Nachbarn oder noch besser des Noch-Besitzers geben Auskunft über Zustand, Umgebung und Nebenkosten. Am besten ist es, eine Haus- oder Wohnungsbesichtigung anzustreben. Dies gestaltet sich allerdings oftmals schwierig, da der Bewohner einer Zwangsversteigerung selten mit positiven Gefühlen entgegensteht. Je nachdem wie abweisend er sich verhält, sollte der Kauf gut überlegt werden. Denn letztendlich sind Fälle, in denen der neue Eigentümer nicht in seine Wohnung kommt, da sich der vorherige weigert auszuziehen, keine Seltenheit. Kommt keine friedliche Einigung zustande, müssen erneut Anwälte und das Gericht bis hin zur Zwangsräumung bemüht werden. Das ist wiederum nicht nur Nerven, sondern auch Kosten raubend. Und somit wird das mutmaßliche Schnäppchen zum Loch ohne Boden.
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