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Vorsicht im Dunkeln

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wer sich bei Dunkelheit in ein fremdes Haus begibt, in der Hoffnung beim Vortasten einen Lichtschalter zu finden, handelt unachtsam und unvorsichtig. Dieser Meinung sind zumindest die Richter des Amtsgerichts München. Deshalb wurde einer alten Dame, die im unbeleuchteten Haus eines Heilpraktikers gestürzt war, als sie dort einen Vortrag besuchen wollte, Schadenersatz und Schmerzensgeld nur bedingt zugesprochen. Nach Ansicht der Richter hätte zwar die Baubetreuungsgesellschaft für eine ordnungsgemäße Beleuchtung sorgen müssen, der Dame sei aber ein Mitverschulden anzulasten. ARAG Experten erläutern: Die Beweisaufnahme ergab, dass das Licht tatsächlich gar nicht funktionierte, so dass hier auch ein Verschulden der Beklagten vorlag, auch wenn der eingesetzte Hausmeister sonst stets zuverlässig war. Da die Dame ihrerseits aber so unvorsichtig gehandelt hatte, lasteten die Richter ihr ein Mitverschulden von 50 Prozent an (AG München, Az.: 172 C 20800/06).
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