Reisen mit dem Bus boomen – sie sind eine preiswerte und meist pünktliche Alternative zur Reise auf Schienen. In diesem Zusammenhang weisen ARAG Experten Busreisende darauf hin, dass sie einen Anspruch darauf haben, dass die Fahrt zur angegebenen Zeit vom angegebenen Ort stattfindet. Anderslautende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseanbieter sind demnach unzulässig. Zudem sind auch Klauseln, die eine Übertragbarkeit des Tickets auf Dritte verbieten, nicht zulässig. Welcher Fahrgast befördert wird, ist unerheblich. Ebensowenig muss sich ein Kunde bei seiner Rückfahrt aus dem Ausland die Fahrt am Abfahrtsort noch einmal verbindlich bestätigen lassen, um einen Anspruch auf den gebuchten Platz im Bus zu haben (Landgericht Frankfurt, Az.: 2-24 O 192/14).
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