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Unerwünschte Urlaubsverlängerung

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ist soch eigentlich toll, den Koffer nicht packen zu müssen, sondern noch ein paar Tage länger am Urlaubsort verbleiben zu können? Steht der Reisende allerdings bereits am Flughafen und wartet auf den Rückflug, ist die Sehnsucht nach zu Hause oft groß. Ärgerlich, wenn dann aufgrund schlechten Wetters der Flug abgesagt und gleich um ein paar Tage verschoben wird. Die gute Nachricht ist allerdings, dass in so eonem Fall nicht der Reisende, sondern die Fluggesellschaft für die entstehenden Mehrkosten aufkommen muss. Hotelunterbringung, Essen, Getränke etc. hat nach entsprechender EU-Richtlinie die Airline zu gewährleisten. Auf eine Ausgleichszahlung kann der unfreiwillige Langzeiturlauber aber nicht unbedingt hoffen, wissen ARAG Experten. Wird der Flug aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse annulliert, ist dies nämlich eindeutig nicht die Schuld der Fluggesellschaft (OLG Koblenz, Az.: 10 U 385/07).

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