Versicherte einer privaten Krankenversicherung dürfen jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichem Versicherungsschutz wechseln, ohne dass die Kasse einen erneuten Gesundheitscheck von ihnen verlangen darf. So sollen Versicherte in erster Linie vor überhöhten Beiträgen geschützt werden. Doch bietet der neue Tarif Zusatzleistungen, darf die Versicherung Extra-Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag verlangen, auch wenn gar kein Risiko besteht. Denn Extra-Leistungen dürfen behandelt werden wie eine Zusatzversicherung. Dabei verweisen ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem eine Frau nach einer Beitragsanpassung einen neuen Tarif wählte, der die Kostenerstattung für Sehhilfen und Zahnersatz vorsah. Doch ihre Versicherung machte ihr einen Strich durch die Rechnung: Entweder sollte sie einen Zuschlag von 130 Euro zahlen oder auf die Zusatzleistungen verzichten. Zu Recht, wie höchstrichterlich entschieden wurde (BGH, Az.: IV ZR 393/15).
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