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Syrienkonflikt: Türkeiurlauber sind verunsichert!

(lifePR) (Düsseldorf, )
Hurra, die Herbstferien sind da. Wer jetzt ein paar Tage Türkeiurlaub gebucht hat, wollte vor dem einsetzenden Herbstgrau noch ein bisschen Sonne und Meer genießen. Verständlich! Aufgrund des anhaltenden Bürgerkriegs in Syrien und der aktuellen Militäreinsätze der Türkei sind viele Urlauber verunsichert. ARAG Experten schildern die derzeitige Lage.

Türkei plant Militäreinsätze

Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat das Parlament um die Billigung von Militäreinsätzen gegen Syrien ersucht. Bei einem syrischen Granatenangriff auf das türkische Grenzdorf Akcakale waren am Mittwoch fünf Menschen getötet worden. Bei türkischen Angriffen auf syrische Ziele starben nach Informationen des Nachrichtensenders Al-Dschasira insgesamt schon 34 Menschen. Nach dem Granatenangriff auf Akcakale feuerte die türkische Armee bereits mehrfach auf Ziele in Syrien.

Das Auswertige Amt warnt

Wer in den kommenden Tagen und Wochen in die Türkei reisen will, sollte vorher unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswertigen Amtes lesen (http://www.auswaertiges-amt.de/...) und gegebenenfalls entsprechend reagieren. In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militäraufkommen zu rechnen. Das Auswertige Amt empfiehlt derzeit aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen im türkisch-syrischen Grenzgebiet, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Dörfern aufzuhalten, insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden und diese auch nicht zu fotografieren.

Reisestorno

Der Konflikt mit Syrien berechtigt laut ARAG Experten aber derzeit nicht zum kostenlosen Stornieren von Türkeireisen. Die Urlaubsregionen sind nicht betroffen und gelten als sicher. Auch das Auswärtige Amt hat bislang keine Reisewarnung für die Türkei ausgegeben. Pauschalreisende, die ihre Reise schon angetreten haben und vor Ort von einer Reisewarnung ereilt werden, können den Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen. Dann verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den vollständigen Reisepreis.
Bereits beanspruchte Leistungen müssen in der Regel allerdings trotzdem bezahlt werden. Fallen für den vorzeitigen Rücktransport zusätzliche Kosten an, so werden diese meist zwischen Reiseveranstalter und Reisendem hälftig geteilt.

Chaos am Flughafen

Kommt es aufgrund der etwas undurchsichtigen Lage in der Türkei zu Verzögerungen im Betriebsablauf der Airline mit verspäteten oder annullierten Flügen haben Reisende einen Anspruch auf Betreuung während der Wartezeit. Diese Betreuungsrechte sind unabhängig davon, wer die Wartezeit verursacht oder verschuldet hat. Wer stundenlang am Flughafen warten muss, hat Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate und bei längeren Aufenthalten über Nacht auch ein Hotel. Diese Ansprüche gehen auf eine Verordnung der Europäischen Union zurück. Bei Distanzen von bis zu 3.500 Kilometern, wie in die Türkei, gelten sie ab drei Stunden Verzögerung.
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