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Sozialabgaben steigen 2014

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen belasten Besserverdienende!

(lifePR) (Düsseldorf, )
Zum 1. Januar werden wie jedes Jahr die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Ein Routine-Vorgang mit finanziellen Folgen. Nicht für alle - aber für alle, deren Einkommen deutlich über dem Durchschnitt liegt. Die Mehrbelastung fängt laut ARAG Experten bei knapp 4.000 Euro brutto im Monat an.

Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?


Wer mehr verdient, muss mehr Sozialabgaben zahlen - bis sein Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Für das über diese Grenze hinausgehende Gehalt werden keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Festlegung dieser Bemessungsgrenzen erfolgt Jahr für Jahr automatisch auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die Regierung hat darauf direkt keinen Einfluss; sie hat auch keinen Ermessens- oder Entscheidungsspielraum. Damit die Sozialkassen an steigenden Einkommen beteiligt werden, steigen auch die Bemessungsgrenzen regelmäßig. Bei fixen Bemessungsgrenzen würden immer mehr Besserverdiener mit ihrem Gehalt aus der Beitragspflicht herauswachsen: Ihre Sozialbeiträge würden trotz steigendem Einkommen stagnieren. Anteilig würden die Lasten also vermehrt auf die Schultern der Normalverdiener abgeladen. Die Beitragsbemessungsgrenzen sind nicht einheitlich: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze derzeit im Westen bei 5.800 (geplant: 5.950) Euro Monatseinkommen, im Osten wegen der niedrigeren Löhne bei 4.900 (2014: 5.000) Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt der Beitrags-Deckel bundesweit einheitlich bei 3.937,50 (2014: 4.050) Euro. Die geplanten Anhebungen folgen der durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen.

Die Anhebung trifft nur "Besserverdienende"

Wer zu den "Besserverdienenden" gehört, ist nicht klar definiert. Wessen Gehalt aber über den bisherigen Grenzbeträgen liegt, muss mit steigenden Sozialabgaben rechnen. Normalverdiener bleiben davon nach Einschätzung der ARAG Experten unberührt.

Wie wirkt sich die Anhebung bei Ihnen aus?

Ein Beschäftigter mit derzeit 6.000 Euro brutto muss derzeit etwa 548 Euro monatlich in die Rentenversicherung einzahlen (sein Arbeitgeber den gleichen Betrag). Steigt die Bemessungsgrenze um die besagten 150 Euro im Monat und bleibt der Beitragssatz zur Rentenversicherung unverändert bei 18,9 Prozent, werden dem Betroffenen wie seinem Arbeitgeber für die Rente jeweils etwa 14 Euro im Monat mehr als bisher abgezogen. Sinkt der Rentenbeitragssatz - in Aussicht steht eine Ermäßigung auf 18,4 Prozent - dann würden alle Beitragszahler an dieser Stelle entlastet. Auch die Besserverdiener. Und zwar um die Winzigkeit von weniger als einem Euro.

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