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Schmerzensgeld nach Kollision am Strand

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Urlauberin ging am Strand spazieren. Der örtliche Yachtclub veranstaltete eine Strandsegelregatta. Zu der auch auswärtige und nicht dem Yachtclub angehörende Strandsegler angereist waren. Einer der auswärtigen Strandsegler unternahm am Tag vor der Regatta eine Erkundungsfahrt und erfasste dabei mit seinem Wagen die Urlauberin, die an beiden Beinen offene Unterschenkelbrüche erlitt. Das Gericht sprach Schadenersatz zum Ausgleich von Vermögensschäden sowie Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro zu. Für den Strandsegler hat nach Auskunft der ARAG Experten eine erhöhte Rücksichtnahmepflicht bestanden.

Die Gemeinde und der örtliche Yachtclub haften außerdem zusammen mit dem Strandsegler, weil sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Der örtliche Yachtclub, dem die Gemeinde aufgrund eines Vertrags das Strandsegeln allerdings nur für die Mitglieder des Clubs erlaubt hatte, wäre verpflichtet gewesen, die Regattastrecke zum Schutz der übrigen Strandnutzer bereits am Vortag zu sichern (OLG Schleswig , Az.: 7 U 106/09).
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