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Schadensersatz nach Nutzung des Dienstlaptops im Urlaub

(lifePR) (Düsseldorf, )
Auf Kosten der Firma während des Urlaubs im Internet zu surfen, kann teuer werden. Dies musste auch ein Kroatien-Urlauber erfahren der sein Dienst-Laptop benutz hattet, um privat im Internet zu surfen. Der ehemaliger Vertriebsmitarbeiter eines Fitnessgeräteherstellers produzierte durch sein surfen Kosten über 30.000 €, die er nun an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen musste. Der Arbeitnehmer hatte das Gerät mit nach Kroatien genommen, dort mit einer UMTS-Karte des Arbeitgebers an das Internet angeschlossen und ausgiebig gesurft. Die Flatrate der Firma galt allerdings nicht für die Internet-Nutzung in Kroatien. Den Vorgesetzten kam schließlich eine Rechnung über rund 48.000 Euro auf den Schreibtisch, die nach einigen Verhandlungen mit dem Telefonunternehmen auf 31.000 Euro gedrückt werden konnte. Diesen Betrag klagte die Firma nun mit Erfolg von dem mittlerweile ausgeschiedenen Arbeitnehmer ein. Und dies obwohl die Firma ihm grundsätzlich nicht verboten hatte, den Rechner auch privat zu nutzen, erläutern ARAG Experten. Laut Urteil hätte sich der Internet-Nutzer dennoch vor der Abreise in den Urlaub über mögliche Zusatzkosten informieren müssen. Der Arbeitnehmer habe auch nicht nachweisen können, dass die Internet-Nutzung im Urlaub einen wie auch immer gearteten dienstlichen Bezug besessen habe (ArbG Frankfurt, Az.: 1 Ca 1139/09).
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