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Rollender Einkaufswagen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Kommt ein Einkaufswagen, beim Befüllen des Kofferraumes auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung. Im konkreten Fall hatte der Beklagte sein Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Supermarktes geparkt, um ihn zu entladen. Er stellte einen Einkaufswagen neben seinem Auto ab, um Getränkekisten aus dem Kfz in den Einkaufswagen laden zu können. Dabei kam der Einkaufwagen auf dem abschüssigen Parkplatz ins Rollen und stieß gegen den neben ihm geparkten Kastenwagen der Klägerin. Hierdurch entstanden an der rechten hinteren Seitentüre Kratzer und ein Schaden von ca. 1.600 Euro. Die Eigentümerin des Kastenwagens machte gegenüber dem beklagten Fahrer und seiner Haftpflichtversicherung den Schaden geltend und klagte. Die zuständige Richterin wies die Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung ab, verurteilte jedoch den Beklagten zur Zahlung von Schadenersatz. In ihrem Urteil führt sie aus, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nur einstandspflichtig sei, wenn sich ein Unfall «bei Betrieb» eines Kraftfahrzeugs ereignet. Dies war laut ARAG Experten hier nicht der Fall, vielmehr hätte der Fahrer dafür sorgen müssen, dass der Einkaufswagen beim Beladen nicht wegrollt (AG München, Az.: 343 C 28512/12).

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