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Radweg von Abschleppwagen geräumt

(lifePR) (Düsseldorf, )
Dass das Parken auf Radwegen eine Unart und dazu auch noch verboten ist, dürfte sich unter Autofahrern rumgesprochen haben. Doch auch wenn ein geparktes Fahrzeug nur zu einem beträchtlichen Teil in einen benutzungspflichtigen Radweg ragt, darf es ohne Zögern abgeschleppt werden, warnen jetzt ARAG Experten und weisen auf ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Wetsfalen hin. Die teure Zwangsmaßnahme ist demnach besonders dann erforderlich, wenn in der Nähe etwa eine Großveranstaltung stattfindet und daher mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen gerechnet werden muss. Wird allerdings die Gesamtbreite des Radwegs auf mehr als einem Drittel blockiert, ist das Abschleppen auch in verkehrsarmen Zeiten angemessen (OVG NRW, Az.: 5 A 954/10).
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