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Public Viewing mit Kindern

(lifePR) (Düsseldorf, )
Am 16. Juni ist es endlich so weit: Die Deutsche Fußballnationalmannschaft hat ihr erstes Gruppenspiel gegen Portugal: Um 18.00 Uhr (13.00 Uhr Ortszeit) ist Anpfiff in der Arena Fonte Nova in Salvador. Das Spiel findet also zu einer recht familienfreundlichen Zeit statt. Das ist aber nicht bei allen Spielen der WM in Brasilien so. Einige spannende Entscheidungen fallen erst zu später Stunde. Darf man dann eigentlich mit Kindern oder Jugendlichen zum Public Viewing in die Eckkneipe? Wenn die Eltern dabei sind, ist das kein Problem; unter Aufsicht dürfen auch die Kleinen sich die Nacht um die Ohren schlagen. Auf die Tore anstoßen sollte man mit ihnen aber nur mit altersgerechten Getränken! Denn das Jugendschutzgesetz gilt auch, wenn die Eltern ihre Kinder beaufsichtigen. Die Abgabe von Spirituosen und branntweinhaltigen Mischgetränken an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist somit verboten. Deren Verzehr darf unter 18-Jährigen auch von den Erziehungsberechtigten nicht erlaubt werden. Mit einem Bier, einem Wein oder Sekt, dürfen Jugendlich ab 16 Jahren auf den Sieg ihres Favoriten allerdings anstoßen. Sind die Eltern verhindert, können Kinder und Jugendliche auch von einer anderen Person über 18 Jahre beaufsichtigt werden, wenn die Eltern einverstanden sind. ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass die Aufsichtsperson in diesem Fall den Alkoholkonsum auch bei der größten Feierlaune nicht übertreiben sollte. Wer zu viele Tore begossen hat, fällt als Aufsichtsperson aus. Das kommt einer Aufsichtspflichtverletzung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gleich und kann unter Umständen neben strafrechtlichen Sanktionen auch privatrechtliche Ansprüche, vor allem Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

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