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Pollenzeit: Rechtliches für Allergiker

ARAG Experten haben ein Herz für Allergiker

(lifePR) (Düsseldorf, )
Rund 16 Prozent der Bevölkerung reagieren auf Pollen. Fast jeder fünfte Deutsche leidet an Heuschnupfen. Wer Pech hat und auf viele verschiedene Pollen reagiert, ist in drei Viertel des Jahres nicht beschwerdefrei. Da würde man am liebsten den Baum fällen, unter dem man leidet. Ob man das darf, verraten ARAG Experten.

Was tun, wenn Nachbars Birken blühen?

Der Blütenstaub der Birke gilt als besonders aggressiv. Auch Linden sind weit verbreitet und können bei Allergikern Schnupfenattacken auslösen. Beide Bäume stehen in vielen deutschen Wohngebieten. Allergiker müssen sie leider erdulden, wenn sie in solch einer Siedlung wohnen. Denn nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt es sich bei Pollen um Immissionen, die grundsätzlich zu dulden sind. Nur wenn eine wesentliche Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks und die nicht ortsübliche Benutzung des Nachbargrundstücks nachgewiesen werden können, haben Allergiker eine Chance auf Beseitigung (§ 1004 BGB).

Das passende Urteil: Warum die städtische Linden stehen blieben

Es ging um sechs mehr als 20 Jahre alte, 15 Meter hohe Linden, die auf einer öffentlichen Straße an der Grenze des Grundstücks des klagenden Ehepaars standen. Die Kläger bemängelten nicht nur die erheblichen Reinigungsmaßnahmen, die wegen des herabfallendes Laubs und des klebrigen Honigtaus regelmäßig anfielen. Die Ehefrau legte auch ein ärztliches Attest vor, nach dem sie unter einer Allergie gegen Lindenblüten litt, die mit Atemnot einherging. Von der beklagten Stadt verlangte sie deshalb, die Linden zu entfernen oder auf eine Höhe von fünf Metern zurückzuschneiden.Doch das zuständige Verwaltungsgericht (VG) Hannover sah die Sache anders: Für die Frage, ob die objektive Nutzbarkeit des Grundstücks durch einen Straßenbaum beeinträchtigt sei, dürfe nicht auf die subjektive Empfindlichkeit der Klägerin abgestellt werden. Maßstab müsse vielmehr der Durchschnittsanlieger sein. Andernfalls müssten eine Vielzahl von Straßenbäumen in bebauten Gebieten gefällt werden, weil so viele Deutsche unter einer Pollenallergie leiden, dass in der Nähe fast jeden Baumes ein Allergiker wohnt. Auch die Beeinträchtigung durch Laub und Honigtau war nach Meinung des Gerichts von den Klägern als sozialadäquat hinzunehmen. Nur wenn ein Grundstück durch die angrenzenden Straßenbäume ganz außergewöhnlich beeinträchtigt werde, komme ein Anspruch auf Beseitigung der Bäume in Betracht, so die Richter. Die hier festgestellten jahreszeitlich üblichen Mengen an Laub und Honigtau seien dagegen zu dulden (VG Hannover, Az.: 7 A 5050/11).

Allergiker und Steuern

Allergiker können ihre Kosten für Medikamente oder eine Therapie gegen Gräser und Pollen von der Steuer absetzen. Was vom Arzt verordnet ist und von der Krankenkasse nicht übernommen wird, kann beim Finanzamt als "Krankheitskosten" steuermindernd angegeben werden.

Das passende Urteil: Wann 67 gefällte Birken die Steuer mindern

Weil seine Tochter aufgrund einer Birkenpollenallergie an allergischem Asthma-Bronchiale litt, ließ ein Vater 67 Birken auf seinem Grundstück fällen. Die Kosten hierfür wollte er als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. In dem Rechtsstreit bekam er schlussendlich Recht, weil er eine ärztliche Begutachtung nachreichen konnte (Az.: BFH III R 28/06).
 

Wichtig: Nach jetziger Gesetzeslage genügt es, wenn man sein Haus oder Grundstück aus medizinischen Gründen umbauen und die Kosten von der Steuer absetzen möchte, sich vor Beginn der Arbeiten ein (einfaches) ärztliches Attest ausstellen zu lassen

Wer zahlt bei einem Unfall wegen einer Niesattacke?

Unberechenbare allergiebedingte Niesattacken kennt jeder Allergiker. Sie sind während einer Autofahrt besonders gefährlich, wenn man als Fahrer dabei kurz die Augen schließen muss. Bei hohen Geschwindigkeiten beispielsweise auf der Autobahn kann das böse enden. Kommt es durch einen Niesanfall tatsächlich zu einem Unfall, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Fremdschaden ein. Bei Personenschäden könnte es strafrechtlich betrachtet allerdings zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung kommen.

Was müssen Autofahrer bei Medikamenten beachten?

Um die Pollenzeit so gut wie möglich zu überstehen, setzen viele Allergiker gezielt Heuschnupfenmedikamente ein. Die sogenannten Antihistaminika haben in manchen Fällen allerdings Nebenwirkungen, zum Beispiel Müdigkeit und eingeschränkte Konzentration. Um den Müdigkeitseffekt besser aufzufangen, raten Mediziner, die Medikamente bereits am Abend einzunehmen. Auf diese Weise können für die morgendliche Fahrt zur Arbeit die Nebenwirkungen möglichst gering gehalten werden. Kommt es wegen der bekannten Nebenwirkungen der Medikamente zu einem Unfall, gefährden Allergiker ihren Kfz-Kaskoschutz und bleiben im schlimmsten Fall auf den Schadenkosten sitzen. Bei besonders heftigen Symptomen sollten Allergiker also lieber ganz auf das Auto verzichten.

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