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Pass ungültig - Ist der Urlaub noch zu retten?

ARAG Experten sagen, wie Sie mit einem Ersatzdokument ins Ausland reisen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude auf den wohlverdienten Urlaub ist groß. Doch dann der Schreckmoment beim Einchecken am Flughafen: Der Ausweis ist abgelaufen oder der Reisepass durch Jahre des Umherreisens in der Gesäßtasche und zahlreiche unfreiwillige Waschgänge unleserlich. Dass dies in der Regel kein Grund zur Panik ist, wissen die ARAG Experten – und sagen Ihnen, wo Sie auf die Schnelle Ersatz bekommen.

Reisepass: Zerschlissen und somit ungültig?
Viele Reisedokumente führen ein Schattendasein, solange sie nicht gebraucht werden. Ganz unten in der Rumpelschublade oder in der Reisetasche vom letzten Urlaub. Zerknickt, zerrissen, zerschlissen! Ist so ein Reisepass überhaupt noch gültig? Ein Reisepass verliert erst seine Gültigkeit, wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort und Passnummer und auch das Lichtbild. Solange diese Einträge alle noch lesbar sind, kann man das ramponierte Dokument auch provisorisch mit ein paar Streifen Klebeband vor dem finalen Zerfall bewahren. Dies gilt allerdings nur für Deutschland. Ob die Einreisebehörde eines anderen Landes einen reparierten Pass akzeptiert, können die ARAG Experten nicht pauschal sagen und raten in Zweifelsfällen zu Ersatzdokumenten.

Bundespolizei stellt Reiseausweis aus
Soll die Reise in ein Land der EU gehen, wenden Sie sich an das Flughafenbüro der Bundespolizei. Dort kann man Ihnen kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Als Nachweis Ihrer Identität wird die Bundespolizei entweder ein abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass – oder einen Führerschein mit Foto verlangen. Außerdem wird eine Gebühr von acht Euro für die Ausstellung fällig. Der Reiseausweis gilt dann für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Neben den EU-Mitgliedsstaaten erkennen übrigens auch einige andere Länder wie z.B. Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an. Stellen Sie kurz vor der Reise fest, dass Ihr Personalausweis abgelaufen ist, können Sie den Reiseausweis auch schon von zu Hause aus online auf der Webseite der Bundespolizei bestellen und dann am Flughafen abholen.

Vorläufiger Reisepass vom Bürgeramt
Führt der geplante Urlaub jedoch in ein Land, das für die Einreise einen Reisepass verlangt, müssen Sie sich einen vorläufigen Reisepass besorgen. Diesen kann Ihnen zu Öffnungszeiten die nächste kommunale Pass- und Ausweisbehörde – meist das Einwohnermelde- oder Bürgeramt – ausstellen und sofort aushändigen. Wie Sie dorthin kommen, erfahren Sie ebenfalls bei der Bundespolizei. Weil der vorläufige Reisepass voraussetzt, dass eine rechtzeitige Beantragung eines „normalen“ Reisepasses im sogenannten Express-Verfahren nicht mehr möglich war, wird die Passbehörde von Ihnen die Vorlage Ihres Flugtickets oder anderer Reiseunterlagen verlangen. Außerdem benötigen Sie ein aktuelles Foto, das Sie meist direkt bei der Behörde in einem Passbildautomaten machen können, und müssen sich mit dem abgelaufenen Reisepass oder Ihrem Personalausweis ausweisen. Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26 Euro.

Die Ausnahme: USA-Reisen
Mit einem vorläufigen Reisepass können Sie grundsätzlich weltweit reisen. Eine Ausnahme gilt laut ARAG Experten aber für Reisen in die USA. Denn anders als der „normale“ rote Reisepass enthält der vorläufige grüne Pass keinen elektronischen Chip, der Foto und Fingerabdrücke speichert. Genau der wird jedoch von den USA verlangt, wenn Sie von der Möglichkeit der visafreien Einreise – dem „Visa Waiver Program“ – Gebrauch machen wollen. Planen Sie einen USA-Urlaub, müssen Sie daher mindestens einen Express-Reisepass haben, der mit dem Speicherchip ausgerüstet ist. Die Ausstellung eines Express-Passes dauert im Idealfall drei bis vier Werktage und kostet für Personen über 25 Jahre 92 Euro.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/ 

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