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Mietnomaden - Gesetzesänderung gefordert

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das deutsche Mietrecht gilt als sehr sozial; es soll die Mieter vor der Willkür der Hauseigentümer Schützen. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit, darf den Mietern nicht gleich der Verlust der Wohnstatt und Obdachlosigkeit drohen. Das Mietrecht schützt aber auch Mietnomaden, die nie die Absicht hatten, jemals irgendetwas für die angemietete Wohnung zu bezahlen. Auch bei solchen "Mietern" zieht sich ein Räumungsverfahren laut ARAG Experten unter Umständen bis zu zwei Jahren hin. Für große Unternehmen der Wohnungswirtschaft sind der damit verbundene Mietausfall und die Anwalts- und Verfahrenskosten möglicherweise tragbar, private Vermieter können sie aber unter Umständen ruinieren.

+ Gesetzeslage '+
Hat es sich ein Mietbetrüger erst einmal in der Wohnung bequem gemacht, braucht der Vermieter nicht nur starke Nerven, sondern auch einen gut gefüllten Geldbeutel: Mietausfälle, Anwalts-, Gerichts- und Zwangsvollstreckungskosten kommen auf jeden Fall auf ihn zu. Oft muss der Mieter bei der Räumung der Wohnung auch noch zurückgebliebene Möbel einlagern und eine verwahrloste oder zerstörte Wohnung renovieren. Der durchschnittliche Schaden, den ein Mietnomade verursacht, beläuft sich nach Schätzungen von Vermieterverbänden auf 25 000 bis 30.000 Euro.

+ Was sich ändern soll... +
Mietrechtliche Ansprüche sollen künftig wirksamer und schneller vollstreckt werden können. Das fordern zumindest die Interessenvertretungen der Vermieter; demnach soll die Regierungskoalition per Gesetzesänderung die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen solche betrügerischen Personen schaffen. Mietnomaden können damit in Zukunft gezwungen werden, schon nach zwei Monaten die fällige Miete bei Gericht zu hinterlegen. Nach vier Monaten soll es bereits eine einstweilige Verfügung zur Räumung geben.

+ Wie kann man sich schützen? +
Bis dahin bleibt aber alles beim alten. ARAG Experten haben aber einige Tipps für Vermieter, um das Risiko, auf einen Mietnomaden reinzufallen zu verringern:

- Mietnomaden sind selten Hartz-IV-Empfänger, treten meist solvent auf, sind gut gekleidet, fahren ein großes Auto und interessieren sich nur für schöne Wohnungen. Also: Von Äußerlichkeiten nicht blenden lassen!

- So viele Informationen wie möglich über einen möglichen Mieter einholen, z. B. Gehaltsnachweisbescheinigung vom Arbeitgeber, vorherigen Vermieter kontaktieren, Bonitätsauskunft einholen. Die Angaben von Auskunfteien wie Creditreform oder Schufa greifen auf offizielle Schuldnerlisten zurück und geben Hinweise auf die Solvenz des Mieters. Zudem sind z. B. die Deutsche Mieter Datenbank oder die Vermieterschutzgemeinschaft auf Zahlungserfahrungen mit Mietern spezialisiert.

- Auf die Zahlung einer Kaution als Mietsicherheit sollte nicht verzichtet werden. Zwar hat der Mieter das Recht, diese in drei gleichen Monatsraten zu bezahlen, bei Ausreden wie "momentanen Liquiditätsengpässen" sollte man aber sofort hellhörig werden.

Wer trotz aller Vorsicht auf einen Mietbetrüger hereingefallen ist, braucht starke Nerven. Um den unliebsamen Bewohner möglichst zeitnah loszuwerden und Mietausfälle zu minimieren bleibt oft nur ein Vergleich. Ein anderer Ansatz ist ein Räumungsvergleich. Hierbei sagt der Mieter zu, freiwillig auszuziehen, wenn der Vermieter ihm die Mietschulden vollständig erlässt und ihm außerdem noch eine bestimmte Abstandssumme (nach dem Auszug!) zahlt. Kommt es zum Gerichtsverfahren, können Mietrückstände laut ARAG Experten auch in einem sogenannten Urkundsverfahren eingeklagt werden (BGH, Az.: VIII ZR 216/04). In einem solchen Prozess sind nur die Vorlage von Urkunden und - in Ausnahmefällen - die Vernehmung der Parteien als Beweismittel zugelassen. Das heißt: Wer einen Mietvertrag vorlegen kann, aus dem die eigenen Ansprüche eindeutig hervorgehen, hat gute Aussichten, den Prozess zu gewinnen und damit schneller an sein Geld zu kommen.
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