Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 606166

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Mieterhöhung - einmal zugestimmt, ist sie unumstößlich

(lifePR) (Düsseldorf, )
ARAG Experten weisen Mieter darauf hin, dass sie Mieterhöhungen grundsätzlich zunächst einmal zustimmen müssen. Tun sie das, kann diese Zustimmung jedoch nicht widerrufen werden. In einem konkreten Fall hatte ein Mieter seiner Vermieterin sogar schriftlich sein OK gegeben, dass er die Mieterhöhung akzeptiert. Sie hatte ihn in einem Schreiben darüber informiert. Brav hatte er die um knapp 1.000 Euro höhere Miete auch die ersten Monate überwiesen. Doch dann widerrief der Mieter seine Zustimmung und wollte die bereits gezahlten Mieten zurück. Er wies dabei auf die Regeln über Fernabsatzverträge hin. Danach können Verbraucher Verträge widerrufen, wenn nicht beide Vertragspartner beim Abschluss des Vertrages körperlich anwesend sind. Doch nach Ansicht der ARAG Experten begründet die Forderung nach einer Mieterhöhung keinen Fernabsatzvertrag. Denn ein Mietvertrag besteht zwischen Mieter und Vermieter ja bereits. Das Schreiben der Vermieterin ist lediglich eine Ergänzung dieses Vertrages (Amtsgericht Berlin-Spandau, Az.: 5 C 267/15).

Download des Textes: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/  

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.