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Lange Ehe = hoher Unterhalt?

(lifePR) (Düsseldorf, )
So manch eine geschiedene Ehefrau wird sich nach ihr zurücksehnen - der guten alten Zeit. Damit ist nicht unbedingt die Ehe, sondern vielmehr das alte Scheidungsrecht gemeint. Während noch im letzten Jahr das Prinzip galt, dass der erste Partner hinsichtlich des Unterhalts deutlich bevorzugt wurde, steigt nun die Stellung des neuen in der Gunst der Richter. Dies gilt insbesondere, wenn aus der neueren Beziehung noch Kinder zu versorgen sind und aus der früheren nicht, erklären ARAG Experten. In einem der ersten nach neuem Recht verhandelten Fälle klagte ein Lehrer gegen die hohen Unterhaltsansprüchen seiner vollerwerbsfähigen und kinderlosen Ex-Frau, mit der er über 20 Jahre verheiratet war. Da diese durch ihre langjährige Erwerbstätigkeit, die nicht durch Erziehungszeiten unterbrochen wurde, keine "ehebedingten Nachteile" erfahren habe, sei ihr Unterhaltsanspruch unter dem der neuen Ehefrau mit Kind anzuordnen (BGH, Az.: XII ZR 177/06).

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