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Kein Elterngeld für Pflegekinder

(lifePR) (Düsseldorf, )
Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Das Elterngeld ist für Mütter und Väter vorgesehen, die für die Kinderbetreuung ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder auf maximal 30 Stunden die Woche einschränken. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach den monatlichen durchschnittlichen Einkünften, welche im Jahr vor der Geburt erzielt wurden. Die Höchstgrenze liegt allerdings bei 1.800 Euro. Liegt keinerlei Einkommen vor, gibt es 300 Euro Mindest-Elterngeld. Gezahlt wird das Elterngeld zwölf Monate lang oder 14 Monate, wenn auch der Partner eine Babypause nimmt (oder höchstens 30 Wochenstunden arbeitet). Um Anspruch auf das Elterngeld zu haben, müssen Mutter und Vater mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz in Deutschland haben oder die meiste Zeit des Jahres hier verbringen. Wer ein Kind in Pflege nimmt, erhält kein Elterngeld. Das hat das Landessozialgericht Essen entschieden. Demnach ist das Elterngeld für nicht leibliche Kinder nur zu zahlen, wenn eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Familienbeziehung vorliegt. Daher können - anders als Pflegeeltern - Adoptiveltern sehr wohl Elterngeld beziehen. Dann zählt laut ARAG Experten nicht der Zeitpunkt der Geburt, sondern wann das Kind in die Familie aufgenommen wurde. Diese Regelung gilt bis zur Vollendung des achten Lebensjahres (LSG Essen, Az.: I 13 EG 37/11)
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