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Hinweispflicht bei Winterreifen

(lifePR) (Düsseldorf, )
In einem aktuellen Fall verlangte ein Mann Schadenersatz in Höhe von ca. 4.000 Euro, da sich ein Reifen nach rund 1.900 Kilometer Fahrt auf der Autobahn gelöst hatte. Vor Gericht bekam der Mann überwiegend Recht, trug aber auch eine Mitschuld von 25 Prozent, weil er die allmähliche Lockerung bemerkt haben müsste und nicht rechtzeitig zur Werkstatt fuhr.

Das Gericht entschied, dass die Werkstatt nicht deutlich genug darauf hingewiesen hatte, dass die Radschrauben neu aufgezogener Winterreifen nach den ersten maximal 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Lediglich auf der Rechnung unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung stand ein Hinweis. Das reicht nicht aus, betonen ARAG Experten (LG Heidelberg, AZ 1 S 9/10).
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