Das Gericht entschied, dass die Werkstatt nicht deutlich genug darauf hingewiesen hatte, dass die Radschrauben neu aufgezogener Winterreifen nach den ersten maximal 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Lediglich auf der Rechnung unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung stand ein Hinweis. Das reicht nicht aus, betonen ARAG Experten (LG Heidelberg, AZ 1 S 9/10).
Hinweispflicht bei Winterreifen
Das Gericht entschied, dass die Werkstatt nicht deutlich genug darauf hingewiesen hatte, dass die Radschrauben neu aufgezogener Winterreifen nach den ersten maximal 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Lediglich auf der Rechnung unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung stand ein Hinweis. Das reicht nicht aus, betonen ARAG Experten (LG Heidelberg, AZ 1 S 9/10).