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Hauptsache unabhängig - Urlaub im Mietwagen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Endlich Urlaub - das bedeutet für immer mehr Menschen Freiheit und Unabhängigkeit. Trotz hoher Spritkosten und Staugefahr liegt der Roadtrip im eigenen Wagen voll im Trend. Und wer kein Auto sein Eigen nennt, nimmt sich kurzerhand einen Mietwagen. Das hat auch den Vorteil, dass man die An- und Abreise zum ersehnten Urlaubsziel bequem per Flugzeug oder mit der Bahn hinter sich bringen kann und vor Ort trotzdem mobil ist. Doch Vorsicht: Wer den Vertrag nicht genau liest, kann unliebsame Überraschungen erleben! Darum geben ARAG Experten wertvolle Tipps, damit der Urlaub auf vier geliehenen Rädern kein Reinfall wird.

- In Deutschland buchen! Das ist zwar nicht immer die billigste Lösung, schützt aber vor unliebsamen Überraschungen, die zum Beispiel aus einem unverständlichen Vertrag in einer fremden Sprache resultieren.
- Früh buchen! Vor Ort zu buchen ist zwar oft die etwas preiswertere Alternative; meist lässt sich der Preisunterschied aber durch Frühbucherrabatte ausgleichen, die viele deutsche Anbieter im Programm haben. An beliebten Urlaubsorten kommt es in den Ferien auch oft zu Engpässen. Wer sich darauf verlassen will, dass das Wunschauto auch tatsächlich zur Verfügung steht, sollte möglichst früh, am besten 20 Wochen vorher, buchen.
- Angebote studieren! Preisvergleich ist schön und gut. Aber sind die Angebote auch identisch? Oft fehlt es bei Schnäppchenangeboten an Extras, die dann teuer dazugebucht werden müssen. Die meisten unvorhergesehenen Aufpreise müssen für Versicherungen, Navigationssyteme, Klimaanlagen und Kindersitze bezahlt werden.
- Vorsicht Selbstbehalt! Günstige Kaskoversicherungen beinhalten in der Regel einen Selbstbehalt. Liegt dieser bei 500 Euro oder mehr, kann der Urlaub schon bei einem ansonsten harmlosen Auffahrunfall zuende sein, weil die Reparaturkosten die Urlaubskasse verschlingen. ARAG Experten raten daher zu einer etwas teureren Versicherungsvariante mit geringer oder gar keiner Selbstbeteiligung.
- Schadenversicherung! Sie ist neben der Haftpflichtversicherung obligatorisch. Ob Teil- oder Vollkasko-Police, auch hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: Denn Schäden durch Vandalismus, Glasbruch oder am Unterboden sind nicht immer gedeckt.
- Fahrerwechsel inklusive? Viele besonders günstige Versicherungsangebote gelten nur für den Vertragsnehmer als Fahrer. Wer sich auf längeren Strecken mit dem Beifahrer abwechseln möchte, sollte den Versicherungsschutz gegebenenfalls schon bei Vertragsabschluss erweitern.
- Tankregelung beachten! Hier gilt nämlich: Andere Länder - andere Sitten! Hierzulande ist es üblich, ein vollgetaktes Fahrzeug zu mieten und dieses auch wieder vollgetankt anzugeben. Wer das verschwitzt, zahlt oft den sehr hohen vermietereigenen Spritpreis. In Griechenland beispielsweise oder Italien ist es widerum Gang und Gäbe, die erste Tankfüllung vom Autovermieter zu kaufen und das Auto dann leer zurückzugeben. Da man den Tank nur selten zur Gänze leer fährt, schenkt man dem Autovermieter immer einen Teil der Tankfüllung.
- Fahrzeugzustand überprüfen! Bei Übernhame ist der Fahrzeugzustand kritisch zu überprüfen. Alle Schäden müssen in das Übernahmeprotokoll aufgenommen werden, ansoneten könnten man später für fremd verursachte Schäden haftbar gemacht werden kann.
- Übergabeprotokoll anfertigen! Auch bei Rückgabe des Autos muss der Fahrzeugzustand dokumentiert werden. Eine Durchschrift des Protokolls sollte man sich aushändigen lassen.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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