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Ferienjob Lohn kein Einkommen der Bedarfsgemeinschaft

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Einkommen nicht verheirateter Kinder, die mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, wird zur Bemessung von Hartz IV Leistungen nicht als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Laut ARAG Experten wird das verdiente Geld lediglich als eigenes Einkommen und nicht als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt (BT-Drs. 16/10160).
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