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Experteninterview: Neue Promillegrenze für Radfahrer

Ein Interview mit ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer

(lifePR) (Düsseldorf, )
Hurra, endlich Frühling! Für Freizeitradler beginnt jetzt die Saison. Und auch wer sich auf einer der ersten Grillpartys im Frühjahr ein Gläschen mehr gönnen möchte, nimmt das Rad. Denn hierzulande dürfen sich Radler bisher fast ungestraft betrinken, gilt für sie doch ein Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille. Das wollen die Innenminister der Länder, die Deutsche Verkehrswacht, Versicherer und Fahrradclubs nun ändern. Das neue Limit für den Drahtesel soll bei 1,1 Promille liegen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt die Hintergründe und weist auch auf Bedenken gegen die beabsichtigte Regelung hin.

Warum soll die Promille-Grenze für Radfahrer überhaupt gesenkt werden?

RA Tobias Klingelhöfer: Eine Studie des Auto Club Europa (ACE) hat gezeigt, dass es 2013 in Deutschland etwa 77.000 Unfälle mit Personenschaden gab, in die Fahrradfahrer verwickelt waren. 3.432 dieser Radler waren betrunken. Zudem gibt es Untersuchungen, die zeigen, dass auch Radfahrer bei 1,1 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und deutliche Einschnitte in ihrer Fahrfähigkeit zeigen. Und auch die landläufige Meinung, der Radler gefährde in erster Linie nur sich selbst, wenn er betrunken Rad fahre, war einfach nicht mehr zeitgemäß.

Welche Alkoholmengen braucht es eigentlich für 1,1 Promille

RA Tobias Klingelhöfer: Natürlich hängt dieser Wert immer von Geschlecht und Gewicht ab. Aber über den Daumen gepeilt kann man sagen, dass eine Frau mit 55 kg Körpergewicht nach vier kleinen Bieren diesen Wert erreicht hat und ein Mann von 80 kg nach etwa 6 kleinen Gläsern. Das sind ja schon Mengen, mit denen sich eine Party durchaus bestreiten lässt. Und wer mehr trinken möchte, muss halt aufs Taxi umsteigen.

Wie sehen die konkreten Strafen jetzt aus?

RA Tobias Klingelhöfer: Was bislang für 1,6 Promille gilt, soll nun bei 1,1 Promille angewendet werden. Konkret bedeutet das: Wer auf dem Rad mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut hätte, für den wäre die Fahrt beendet. Zudem droht auch für das Auto ein Fahrverbot, vorausgesetzt natürlich, dass ein Führerschein vorhanden ist. Darüber hinaus müsste der Radler für diese Straftat 250 Euro Bußgeld zahlen. Und er müsste sogar damit rechnen, ein bis zu sechsmonatiges Radfahrverbot aufgebrummt zu bekommen. In den meisten Fällen wird - wie auch beim Auto - sogar ein Idiotentest angeordnet, also die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Erst wenn man den Test bestanden hat, darf man nach dem Fahrverbot wieder auf den Drahtesel steigen. Radlern, die unter 1,1 Promille liegen und unauffällig fahren, darf die Polizei das Weiterfahren aber nicht verbieten.

Was geschieht, wenn Radler nur leicht alkoholisiert einen Unfall bauen?

RA Tobias Klingelhöfer: Eins steht versicherungstechnisch ganz klar fest: Wer betrunken mit dem Rad einen Unfall verursacht, den trifft zumindest eine Teilschuld und er riskiert seine Versicherungsleistungen. Dazu muss man nicht einmal Hauptverursacher sein. In der Regel tritt aber die Haftpflichtversicherung ein - außer, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht, dann muss die Versicherung natürlich nicht zahlen.

Gibt es Argumente gegen die beabsichtigte, niedrigere Promillegrenze?

RA Tobias Klingelhöfer: Natürlich, die gibt es. Und sie sind durchaus berechtigt. So gibt es beispielsweise die Anmerkung, dass sich Radfahren aus Promille-Sicht jetzt nicht mehr richtig 'lohnt'. Wenn ohnehin Sanktionen drohen, kann man ja besser gleich ins bequemere Auto steigen. Und es gibt eine weitere ganz praktische Frage, die sich stellt: Wer soll radelnde Alkoholsünder überwachen? Die Polizei kommt aus Personalmangel jetzt ja schon kaum hinterher, betrunkene Autofahrer aus dem Verkehr zu ziehen.

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