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Eine Schleife macht noch kein Geschenk

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Erwerberin eines Sport-Cabrios verliert nicht das Eigentum an dem Pkw, wenn sie ihrem Freund zu dessen Geburtstag einen Fahrzeugschlüssel für das mit einer Schleife geschmückte Fahrzeug übergibt. In einem konkreten Fall hatte die ursprüngliche Fahrzeugeigentümerin ein im Stil eines Oldtimers gebautes Sport-Cabrio kurz vor dem 60. Geburtstag ihres Freundes zu einem Preis von 50.000 Euro gekauft. Am Geburtstag ihres Freundes fuhr sie vor dessen Arbeitsstelle mit dem Cabrio vor, gratulierte ihm und übergab ihm einen Fahrzeugschlüssel für das mit einer Schleife geschmückte Auto. Das Fahrzeug stellte sie anschließend wieder in ihrer Garage ab, behielt den Zweitschlüssel und den Kfz-Brief in ihrem Tresor. Nachdem es zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten gekommen war, nahm sie nach knapp zwei Jahren das Fahrzeug mithilfe des Zweitschlüssels wieder an sich.

Der Freund war der Ansicht, ihm sei das Fahrzeug nicht nur zur Nutzung überlassen worden, sondern er sei Eigentümer geworden. Daher klagte er auf Herausgabe. Jedoch ohne Erfolg - denn der Kläger ist nicht Eigentümer des Fahrzeugs geworden. Das Vorfahren der Beklagten in dem mit Schleife geschmückten Fahrzeug, Gratulation zum Geburtstag und Übergabe eines Schlüssels - durfte nicht dahin verstanden werden, dass ihm schlüssig ein Schenkungsangebot auf Übereignung des Fahrzeugs gemacht worden ist. Angesichts des erheblichen Fahrzeugwerts hätte es laut ARAG schon nahegelegen, den etwaigen Willen zur Schenkung und Übereignung des Pkw auch in Worten zum Ausdruck zu bringen. Dies was aber gerade nicht geschehen (OLG Schleswig Holstein, Az.: 3 U 69/11).
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