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Das Tier am Arbeitsplatz

(lifePR) (Düsseldorf, )
Mit dem Aktionstag "Kollege Hund" des deutschen Tierschutzbundes und der Protestaktion einiger Abgeordneter gegen das Haustierverbot im Bundestag gewinnt das Thema "Tier am Arbeitsplatz" wieder einmal an öffentlichem Interesse. ARAG Experten geben Auskunft, unter welchen Umständen der Vierbeiner mit ins Büro darf und was dabei zu beachten ist.

Rechtsanspruch

Ob ein Tier - meist ein Hund - mit ins Büro gebracht werden darf, liegt - bis auf wenige Ausnahmen - allein im Ermessen des Arbeitgebers. Es sind seltene Fälle denkbar, in denen der Arbeitnehmer auf einen Hund angewiesen ist, z.B. bei einem Blindenhund. Ansonsten gibt es kein Recht darauf, einen Vierbeiner mitzubringen. Wer auch bei der Arbeit nicht auf seinen Hund verzichten mag, sollte den Arbeitgeber möglichst frühzeitig - vielleicht schon während des Vorstellungsgesprächs - nach dessen Bereitschaft, einen Vierbeiner zu akzeptieren, befragen. Sollte dieser zustimmen, empfiehlt es sich, die Regelung auch vertraglich zu fixieren. Ändern sich jedoch bestimmte Verhältnisse, sind Kollegen allergisch oder haben Angst, kann die Erlaubnis unter Umständen auch wieder entzogen werden. Dies kann auch gelten, wenn ein Gewohnheitsrecht besteht, das heißt, der Mitarbeiter den Hund bereits über Jahre mitgebracht hat.

Kranker Hund - was tun?

Wenn der Vierbeiner krank ist und nicht unbeaufsichtigt zu Hause bleiben kann oder regelmäßig Medikamente benötigt, besteht kein Anspruch darauf, ihn mit ins Büro bringen zu dürfen. Auch besteht kein Recht auf Sonderurlaub wie es beispielsweise bei kranken Kindern der Fall ist. Wer aufgrund der Krankheit seines Hundes verhindert ist, kann nur Urlaub nehmen - wenn nötig sogar unbezahlt - oder auf die Kulanz des Chefs hoffen.

Was sonst zu beachten ist

Wenn der Hund im Büro etwas zerstört, ist es - auch wenn er geduldet ist - Sache des Besitzers, für den Schaden aufzukommen. Daher ist es ratsam, auf jeden Fall eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn dann zahlt im Schadensfall die Assekuranz. Zudem ist der Hund im Büro kein Garant für beliebig viele Gassi-Pausen. In der Regel sind die Pausenzeiten einzuhalten, auch für tierische Kollegen. Generell sollte das Tier natürlich gewisse Verhaltensregeln einhalten können, das heißt gut erzogen sein, ansonsten ist er im laufenden Betrieb nicht hinnehmbar. Andersherum müssen aber auch für Bello & Co. zumutbare Bedingungen herrschen. Wenn all dies gegeben ist, stellt ein Tier am Arbeitsplatz oftmals sogar eine Bereicherung dar, meinen ARAG Experten. Sowohl das Wohlbefinden als auch der kollegiale Zusammenhalt soll Studien zufolge durch die Anwesenheit eines Vierbeiners gestärkt werden.

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